Chronik der Aufklärung (Kapitel 25): Mai/Juni 2015 – Überfälle, Behördensumpf und Verteidigerkrise vor Gericht

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4. Mai 2015: Der PUA BW besucht in Begleitung des ehemaligen Leiters der Heilbronner Sonderkommission, Axel Mögelin, den Tatort Kiesewetters. Erneut stellen sich die zahlreichen Zeugenaussagen und Tathergangstheorien als uneinheitlich und problematisch dar.

5. Mai: In Genf weisen Vertreter der Bundesregierung den Vereinten Nationen und NGOs in einer regulären Sitzung zur UN-Antirassismuskonvention aktuelle Maßnahmen auf. Die Sitzung stellt erneut fest, dass es in Deutschland strukturelle Probleme gibt, Rassismus zu erkennen und zu bearbeiten. Q1

6. Mai: Am zweiten Jahrestag des Prozessbeginns werden bei Razzien in Sachsen, NRW, Bayern, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern zehn Gebäude durchsucht. Vier mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen „Oldschool Society“ (OSS) werden verhaftet. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt sie, Attentate auf Salafisten, Moscheen und Flüchtlingsheime über das Internet geplant zu haben. Unter anderem werden im sächsischen Borna fertige Sprengsätze gefunden. Bundesinnenminister De Maizière spricht in diesem Zusammenhang von der erfolgreich verbesserten Kooperation aller Sicherheitsbehörden.

11. Mai: Im PUA Hessen sagen Andreas T. und der ehemalige LfVHE-Geheimschutzbeauftragte zu ihrem von den Polizei abgehörten Telefonat aus. Im unmittelbar nach dem Mord stattgefundenen Gespräch wurde T. gesagt: „Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren“. Der Geheimschutzbeauftragte weist jegliche Schuld und Mitwissen von sich. Der Satz sei ironisch gemeint gewesen. Auch die Bundesanwaltschaft hält eine Verstrickung T.s nicht für möglich. T. sagte früher bereits im Gerichtsverfahren aus. Neu an dieser Sitzung des PUA war die Auswertung von insgesamt 2000 überwachten Telefonaten T.s.

Am 203. Verhandlungstag schildern Zeugen den mutmaßlich ersten Raubüberfall des NSU. Mundlos und Böhnhardt erbeuteten am 18. Dezember 1998 in einer Edeka-Filiale in Chemnitz 30.000 D-Mark. Einer Mitarbeiterin wurde im Eingangsbereich eine Tasche mit dem Geld entrissen, das die Frau gerade bei den Kassen eingesammelt hatte. Auf der Flucht schossen die Neonazis auf einen Jugendlichen, der sie verfolgte. Eine Zeugin berichtet von Einschusslöchern in der Außenwand des Supermarkts.

12. Mai: Ein Zeuge schildert vor Gericht, wie Zschäpe in Jena einen Mann mit einem Glas attackiert und verletzt haben soll. Zum wiederholten Male wird der Angeklagten im Prozess Gewalttätigkeit vorgeworfen. Zschäpe fällt das Schweigen dabei offensichtlich schwer.

13. Mai: Konstituierende Sitzung des PUA Sachsen 2.

14. Mai: Zeuginnen berichten vom brutalen Überfall, den Mundlos und Böhnhardt am 23. September 2003 auf eine Filiale der Sparkasse in Chemnitz verübten. Einer der beiden schlug seine Waffe einer Angestellten auf den Kopf. Dennoch verhinderte die Frau, dass der Tresor geöffnet wurde. Mundlos und Böhnhardt flüchteten mit lediglich 435 Euro.

19. Mai: Der Konflikt zwischen Zschäpes Verteidigern und dem psychiatrischen Gutachter Henning Saß eskaliert. Die Anwälte und Zschäpe fühlen sich von Saß, der im Auftrag des Gerichts die Angeklagte zu beobachten hat, belauscht. Den Antrag der Verteidiger, Saß teilweise aus dem Prozess herauszuhalten, weist der Strafsenat jedoch ab.

20. Mai: Marcel D., Ende der 90er Jahre B&H-Chef, will kein V-Mann für das TLfV gewesen sein. Das bestreitet er am 207. Tag des Prozesses erneut. Die Aussage ist offenkundig falsch – und empört Anwälte der Nebenklage derart, dass sie von Aussageverweigerung sprechen und Zwangsmittel bis hin zur Ordnungshaft beantragen. Richter und GBA reagieren scharf. Sie halten den Antrag für einen rechtlich verkehrten und bedenklichen Versuch, eine wunschgemäße Aussage zu erzwingen. Bundesanwalt Diemer erwähnt sogar das Folterverbot der Menschenrechtskonvention. Der Strafsenat lehnt den Antrag auf Zwangsmittel ab. Daraufhin stellt kein einziger Anwalt der Nebenklage dem Zeugen noch eine Frage. D. muss mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen. Laut Akten hatte D. unter dem Decknamen „Hagel“ Informationen zu Zschäpe, Mundlos und Bönhardt an die Behörde weitergeleitet. D. erkundigte sich im November 1999 bei einem anderen Neonazi nach dem untergetauchten Trio und bat eine Geldspende für die drei an. Die Antwort sei gewesen: Die drei würden kein Geld mehr benötigen, weil sie mittlerweile „jobben würden“. Ermittler werten dies als Hinweis auf den Beginn einer Serie von Raubüberfällen, die dem NSU zugeschrieben werden.

21. Mai: Grünen-Fraktionschefin Sitzmann geht von einer Fortsetzung des PUA BW nach der Landtagswahl 2016 aus.

Anreas T. wird zum fünften mal vom OLG München vorgeladen. Verhandlungstermin 21. Juni. Zum ersten Mal soll nun auch die Ehefrau von T. vor Gericht aussagen. Sie soll erklären, was sie über eine schwere Plastiktüte wusste, die ihr Mann angeblich am Tatort dabei hatte. Die Plastiktüte ist deswegen so interessant, weil die Täter des NSU ihre Pistole oft in einer Plastiktüte mitbrachten und durch sie hindurch schossen. Dadurch wurden auch die Patronenhülsen aufgefangen. Die Frau des Verfassungsschützers soll nun am 25. Juni aussagen.

22. Mai: Als Gründe für die nicht entdeckten Zusammenhänge nennt der ehemalige Leiter der Sonderkommission „Parkplatz“, Frank Huber, vor dem PUA BW, dass unterschiedliche Waffen bei den Schüssen auf Kiesewetter und ihren Kollegen und den neun Morden an Migranten benutzt worden waren. Überdies seien völlig unterschiedliche Opfergruppen  betroffen gewesen. Aus diesen Gründen sei auch einem Hinweis von Kiesewetters Onkel, damals bei der thüringischen Polizei tätig, auf eine Verbindung des Heilbronner Falls zu den Morden an den Migranten nicht nachgegangen worden. Für einen politisch motivierten Anschlag habe das Bekennerschreiben gefehlt. Auch Gespräche mit dem polizeilichen Staatsschutz, dem VfS und dem BND hätten keine Erkenntnisse ergeben. Dem hielt der SPD-Abgeordnete Sakellariou entgegen, dass es geradezu typisch sei für rechtsextremistisch motivierte Straftaten, dass die Täter keine Bekennerschreiben verfassen. Axel Mögelin, Leiter der Soko ab September 2009 präsentiert ferner ein Photo von Böhnhardt mit Fahrrad in der Stuttgarter Innenstadt im Juni 2003. Es wird als möglicher Ausspähversuch einer Straße mit zahlreichen von Migranten geführten Geschäften gewertet. Bei den Ermittlungen seien zwei Stadtpläne von Stuttgart mit Markierungen sowie Pläne von Heilbronn und Ludwigsburg entdeckt worden, erläuterte Mögelin.

25. Mai: Vertreter der Nebenklage geben bekannt, Beweisanträge zum Thema Germanenkult/germanische Mystik im Zusammenhang mit möglichen Tatmotiven vorzubereiten. Zschäpe sei laut Aussage von Zeugen Kennerin germanischer Bräuche, auch habe das Trio entsprechende Publikationen gelesen und unterstützt. Sechs der zehn Anschläge seien an einem Mittwoch verübt worden. Der Tag besitzt im germanischen Kult eine besondere Bedeutung wegen dem Gott Wotan.

1. Juni 2015: Die Humanistische Union Deutschlands startet eine Kampagne zur Verhinderung der erweiterten Straffreiheit für V-Personen. Im Zuge der Verfassungsschutz-Reform, die am 3.7.15 vom Bundestag beschlossen werden soll, sollen Fälle der Strafverfolgung entzogen werden können, die ähnlich auch im NSU-Netzwerk vorkamen. Der Gesetzentwurf wird dennoch so verabschiedet.

4. Juni: Vor dem PUA TH 2 sprechen erstmals Feuerwehrleute, die am 4.11.11 das brennende Wohnmobil in Eisenach löschten. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eisenach wurden nach Aussage von der Polizei angewiesen, nicht ausreichend zu löschen, damit etwaige Spuren am Tatort nicht verwischt werden. Der damalige Einsatzleiter der Eisenacher Berufsfeuerwehr sprach u.a. in seiner Befragung auch von einem Streit mit der Polizei, in dem es um die Beschlagnahmung von Fotos aus dem Inneren des Wohnmobils ging. Bei der einzigen Begehung des Wohnmobils durch die Feuerwehr wurden Aufnahmen gemacht, die, anders als die offiziellen Aufnahmen aus den Ermittlungsakten, welche erst nach dem Abtransport gemacht wurden, weniger Brandschutt auf den Leichen, andere Position der Leichen und keine Waffen zeigen sollen. Erstmals wird auch Videomaterial eines Kamerateams ausgewertet.

8. Juni: Der ehemalige Sicherheitschef des KKK bestätigt dem PUA BW die frühere Existenz und Aktivität der Organisation.

9. Juni: Am 10. Jahrestag der Ermordung von Ismail Yaşar in Nürnberg beteiligen sich rund 300 Menschen in der Scharrerstraße an einer Zeremonie. Beim Tatort wird ein Gedenkstein in den Gehweg eingelassen.

Die Aussage eines BKA-Beamten stärkt am 208. Verhandlungstag den Verdacht, der NSU habe mehr Waffen gehabt als die 20, die von der Polizei nach dem Ende der Terrorzelle sichergestellt wurden. Der Experte spricht von untersuchter Munition, die drei unbekannten Waffen zuzuordnen ist.

In einer Pressemitteilung über das Ergebnis der Obduktion von Melisa M. gibt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekannt, dass „die Lungenembolie ihre Ursache in der unfallbedingten Knieverletzung der Frau gehabt haben dürfte.“ Im Gutachten der Heidelberger Rechtsmedizin lautet die Formulierung: die Blutgerinnsel in der Lunge seien „höchstwahrscheinlich“ durch den Sturz auf das Knie zustande gekommen. Die Rechtsmedizin in Heidelberg wollte sich nicht äußern.

10. Juni: Zschäpe will Verteidigerin Sturm entlassen und stellt einen handgeschriebenen Entbindungsantrag. Zschäpe wirft in der internen Begründung Sturm vor, unvorbereitet im Gericht zu erscheinen, bei Besprechungen psychischen Druck auf sie auszuüben und nur mangelhaft mit den anderen beiden Verteidigern zu kooperieren. Dadurch ergebe sich ein unsicheres Befragen von Zeugen und ein mangelndes Vertrauensverhältnis. Eine weitere Zusammenarbeit sei unzumutbar, schreibt sie. Außerdem gibt Zschäpe an, sie wäre bereits „etwas zu sagen“. Der Verhandlungstag wird daraufhin zur Prüfung der Begründung abgebrochen. Sturm weist in den Folgetagen schriftlich die Vorwürfe zurück. Ebenso Heer und Stahl. Stahl schreibt an den Senat: „Die Behauptungen von Frau Zschäpe sind für mich nicht nachvollziehbar.“ Heer ist etwas deutlicher. Beiden Anwälten sind die von Zschäpe angeführten angeblichen Differenzen mit Sturm offenbar nicht aufgefallen, trotz ständiger interner Kommunikation bezüglich der Verteidigung, wie sie beteuern. Es würde nicht verwundern, wenn Zschäpe nun auch sie erneut zu entpflichten versuchte.

14. Juni: Die „Welt am Sonntag“ berichtet, dass der VsNRW 2012 eine Ähnlichkeit des Täterphantoms des Kölner Sprengstoffanschlags von 2001 zu einem eigenen V-Mann feststellte. Es soll sich dabei um den Kölner Neonazi Johannes H. handeln.

16. Juni: Eisiges Verhalten Zschäpes gegenüber ihren Anwälten am Verhandlungstag nach ihrem zweiten Misstrauensantrag. Verteidiger Stahl bringt dennoch mit Fragen einen Zeugen des BKA in Bedrängnis.

Im PUA HE hält die Regierungsmehrheit die Befragungsmöglichkeiten möglichst gering. Hartfrid Wolff, ehemaliger Obmann der FDP im PUA BT, warnt u.a. vor einer „rechtsextremen Internationalen“.

17. Juni: Zwei ehemalige und ein aktiver Verfassungsschützer aus Hessen äußern sich vor Gericht fürsorglich über ihren früheren Kollegen Temme. Es werden abgehörte Telefonate vorgespielt, die die drei jeweils einzeln nach dem Mord mit Temme führten. In der Befragung streiten alle drei Täterwissen oder Vertuschung ab.

Zschäpe wird während einer Telefonatwiedergabe von Götzel gefragt, ob sie noch „bei der Sache“ sei. Sie antwortet laut: „Ja“ – es ist ihr erstes eigenständig gesprochenes Wort während einer Verhandlung.

21. Juni: In einem Spiegel-Interview bestreitet der V-Mann Johannes H. an dem Kölner Anschlag beteiligt gewesen zu sein. Er sei auch nie Neonazi gewesen. Beim VfS sei er bis Anfang 2015 tätig gewesen.

23. Juni: Die TU Chemnitz verbietet die Wanderausstellung über die Opfer des NSU mit der Begründung, sie sei nicht wissenschaftlich fundiert und man könne nicht verhindern, dass Neonazis kämen. Das Trio lebte längere Zeit in Chemnitz.

Ein Gerichtszeuge berichtet von drei Tätern beim Überfall auf einen Supermarkt in Chemnitz im Dezember 1998. Die Bundesanwaltschaft nennt nur Mundlos und Böhnhardt als Räuber. Die dritte Person könnte allerdings auch Zschäpe gewesen sein. Das wäre allerdings ebenfalls neu. In der Anklage der Bundesanwaltschaft wird Zschäpe bei keinem Verbrechen der Terrorzelle vorgehalten, am Tatort mitgewirkt zu haben.

24. Juni: Gerald H., ehemaliger Geheimschutzbeauftragter des hessischen Verfassungsschutzes, weist Vermutungen zurück, er habe 2006 erfahren, dass sein Kollege Temme schon vor dem Mord an Yozgat in Kassel von der bevorstehenden Tat wusste. Am 9. Mai 2006, einen Monat nach dem Attentat, hatte Gerald H. in einem von der Polizei abgehörten Telefonat mit Andreas T. geäußert, „ich sage jedem Mitarbeiter, wenn der weiß, dass sowas passiert: nicht vorbeifahren“. Als das Gespräch Anfang 2015 bekannt wurde, gab es Aufregung. Es schien sich der Verdacht zu bestätigen, Andreas T. habe sich in Kenntnis des zu erwartenden Mordes am Tattag und vermutlich auch zur Tatzeit in Yozgats Internetcafé aufgehalten. Gerald H. sagt nun, die Äußerung sei in dem Telefonat „eine etwas ironische Eröffnungsklausel“ gewesen.

Am Rande der Verhandlung wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft im Januar 2015 die Ermittlungen zu dem mutmaßlich vom NSU im Juni 1999 verübten Sprengstoffanschlag in einem türkischen Lokal in Nürnberg eingestellt hat. Aus Sicht der Behörde würde die Tat bei einer Verurteilung von Angeklagten im NSU-Prozess angesichts noch härterer Verbrechen nicht ins Gewicht fallen.

26. Juni: Das Gericht lehnt auch Zschäpes zweiten Mistrauensantrag ab. „Konkrete, hinreichende und nachgewiesene Anhaltspunkte dafür, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Angeklagten und der bestellten Pflichtverteidigerin so nachhaltig gestört ist, dass (…) die sachgerechte Ausübung des Mandats unmöglich ist“, gebe es nicht.

28. Juni: Der Tagesspielgel berichtet, dass der Münchner Anwalt Mathias Grasel und sein Kollege Hermann Borchert bereits in längerem Kontakt zu Zschäpe und Götzl stehen. Der neuerlich gescheiterte Misstrauensantrag kann dazu führen, dass Grasel als vierter Pflichtverteidiger bestellt werden könnte.

29. Juni: Das Brandenburgische Innenministerium gibt bekannt, es habe aufgrund einer Studie des Potsdamer Moses Mendelssohn Zentrums (MMZ) deutlich mehr Fällen rechter Gewalt entdeckt als bisher bekannt. Die Polizei in Brandenburg soll deshalb  künftig bei Straftaten von Anfang an prüfen, ob ein politisches Motiv vorliegt. „Dazu haben wir eine Taschenkarte für alle Beamten, die operativ tätig sind, also Einsätze fahren und Kontakt zum Bürger haben“, erläuterte Polizeipräsident Mörke.

30. Juni: Ein von der Polizei mitgeschnittenes Telefonat der Ehefrau des früheren Verfassungsschützers Andreas T. schockt den Gerichtssaal. Das Gespräch vom 19. April 2006 wird abgespielt und es ist deutlich zu hören, dass Eva S.-T. das Kasseler Internetcafé des zwei Wochen zuvor dort erschossenen Yozgat eine „Asselbude“ nennt – und das Opfer einen „Dreckstürken“. Nachdem die letzten Worte verklungen sind, gibt sich die Frau erschrocken und bekennt, „ich bin nicht stolz darauf, dass ich mich so scheußlich geäußert hab‘ über türkische Menschen“. Zur Aufklärung über die mysteriöse Rolle ihres Mannes bei dem Anschlag auf Yozgat trägt Eva S.-T. nichts bei. Yozgats Eltern sind eigens aus der Türkei angereist.

Verteidiger Grasel tritt erstmals im Prozess auf, als Stellvertreter für den abwesenden Stahl. Zschäpe beantragt eine Verfahrensunterbrechung, damit sich Grasel einarbeiten könne. Der Antrag wird abgelehnt.

Bundesinnenminister de Maizière und Hans-Georg Maaßen stellen den jährlichen Verfassungsschutz-Bericht vor. Im Fokus steht ein zunehmender Rechtsextremismus der ähnlich wie Anfang der 1990er-Jahre sprunghaft angestiegen sei. Vor allem seien Asylunterkünfte betroffen.

Stand: 9.5.16

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