Chronik zum NSU-Terror (Kapitel 13): Juli/August 2013 – Details zum Leben im „Untergrund“, Abschluss PUA Bundestag und Bayern

Chronik zum NSU-Terror (Kapitel 13): Juli/August 2013 – Details zum Leben im „Untergrund“, Abschluss PUA Bundestag und Bayern

#NSU #NSUBlog

01. Juli 2013: Merkel trifft in Berlin 40 Angehörige der NSU-Opfer, sie fordern von der Regierung unter anderem stärkeres Bemühen um die Aufklärung
der NSU-Morde.

02. Juli: Ein Beamter der Zwickauer Polizei sagt im Gericht, Zschäpe habe vor ihrer Festnahme am 8. November 2011 in Jena an Selbstmord gedacht. Das habe sie ihm am Abend des 8. November erzählt. Die Polizei hatte Zschäpe zur Direktion Zwickau gebracht.

03. Juli: Am 18. Verhandlungstag berichten BKA-Beamte über Gespräche mit Zschäpe während des Transportes von der JVA Köln in die JVA Gera im Juni 2012. KHK Rainer B., 57, berichtet vom BGH-Beschluss, der den Besuch ihrer Familie in Gera erlaubte. Im abgedunkelten VW-Bus der Bundespolizei ging es um acht Uhr morgens nach Thüringen. Die Fahrt dauerte vier Stunden. Zschäpe saß in Fahrtrichtung an einem Tisch, Rainer B. und eine weitere Beamtin saßen ihr gegenüber. Die beiden Polizisten erklärten ihr, dass es im Falle eines Gesprächs einen Vermerk für die Akten geben müsste. Zschäpe hat nach der Aussage des Beamten zu erkennen gegeben, was sie sagen könne und was nicht. Über acht Stunden lang unterhielten sich die Beamten mit Zschäpe offen, wobei Z. wenig konkretes preisgab. Die Beamten sprechen Z. auch darauf an, ob sie aussagen wolle, das habe sie doch bei ihrer Festnahme gesagt. Z. schwankte, sie wolle es eigentlich, auch um ihrer Großmutter alles zu erklären, aber ihr Anwalt würde davon abraten. Sie „sei sehr sehr unzufrieden mit der Arbeit ihres Verteidigers“ gewesen, sagt Rainer B. Er mache wenig, ständig lese sie etwas in der Presse. Darüber sei sie sehr erbost. Während einer Fahrtpause kauft B. das Buch „Die Zelle“ und gibt es Z. zu lesen. „So einen Fall wie mich hat es doch noch nie gegeben“, sagte Zschäpe im Bulli zum Beamten. „Na, wir hatten ja früher schon RAF-Terroristen im Westen“, sagte Rainer B. darauf, und nennt als Beispiel die RAF-Mitglieder Christian Klar und Susanne Albrecht. Letztere habe von Anfang an alles gesagt, was sie wusste. Klar habe nie etwas gesagt. Er saß 26 Jahre hinter Gittern, Frau Albrecht war nach drei Jahren in den offenen Vollzug und nach sechs Jahren war sie wieder draußen. Heute lebt sie unter einem anderen Namen in einer westdeutschen Großstadt. Wenn sie einmal aus dem Gefängnis käme, würde sie den Namen Zschäpe ablegen und sich Müller, Meyer oder Schulze nennen, sagte die Beschuldigte. „Es lief alles in einer freundlichen Atmosphäre ab, war sehr sachlich. Sie beteiligte sich an dem Gespräch und war stets ruhig und sachlich“, sagt der Beamte. Auch gestand Sie, eine volle Aussage vorzuhaben und zu Ihren Taten zu stehen. Allerdings hätten die Anwälte Ihr abgeraten. Stahl und Herr halten B. einen möglichen gezielten Vernehmungsversuch während der Fahrt vor, was dieser abstreitet. B. erwähnt insgesamt vier mal die Unzufriedenheit von Z. mit ihren Verteidigern. Stahl vermutet, dass die Beamten das Vertrauensverhältnis zwischen der Mandantin und den Verteidigern gezielt untergraben wollten. „Das Vertrauensverhältnis zu den Anwälten hat zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden“, sagt der Beamte. Die Aussage von B. soll nicht verwendet werden, so ein Antrag der Verteidiger. B. sei aufgrund seines Hintergundwissens aus seinen vorhergehenden Ermittlungen gezielt zur Vernehmung eingesetzt worden. Die Bundesanwaltschaft sieht es nicht als bewiesen an, dass es eine unerlaubte Vernehmung gegeben hat.

Der sächsische Verfassungsschutz hat den NSU bereits im Jahr 2000 als Terror-Organisation eingestuft. Das berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“ unter Berufung auf interne Dokumente. Hätten die Behörden darauf richtig reagiert, wäre die Mordserie wohl vermeidbar gewesen.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Chef des BfV, Hans-Georg Maaßen, kündigen als Lehren aus dem NSU für den Geheimdienst 130 Reformmaßnahmen für die internen Arbeitsabläufe und den Umgang mit Akten an. BeobachterInnen nannten die Auflistung eine »Hitliste der Banalitäten«.

09. Juli: Bilder vom Tatort, Vernehmungen von Ermittlern vor Gericht. Der Strafsenat verlängert bereits jetzt die Liste der vorgesehen Termine um ein Jahr bis zum Dezember 2014. Allein die Vernehmung des geständigen Carsten S. hatte neun Tage gedauert. In der Verhandlung beschreibt ein pensionierter Polizist, wie er den sterbenden Blumenhändler Enver Simsek in dessen Transporter fand. Simsek hatte an einer Straße seine Ware verkauft. Mundlos und Böhnhardt hatten am 9. September 2000 in Nürnberg auf den Türken geschossen, er war das erste Mordopfer des NSU. Doch 13 Jahre nach der Tat sind die Erinnerungen der beteiligten Beamten offenbar verblasst.

10. Juli: Der Thüringer Verfassungsschutz hat Anfang 2001 versucht, den heutigen Kronzeugen im Münchner NSU-Prozess, Carsten S., als V-Mann anzuwerben. Er war zeitweise einziger Kontaktmann zum NSU. Das belegen geheime Unterlagen des Verfassungsschutzes.

Zwei Polizisten schildern vor Gerichtgrauenhafte Details der Schussverletzungen, die Enver Simsek erlitt. Mundlos und Böhnhardt hatten neunmal auf den Türken gefeuert.

11. Juli: Ein ehemaliger Beamter der Münchner Polizei beschreibt den Mord an dem Türken Habil Kilic als „absolut professionelle Hinrichtung“. Mundlos und Böhnhardt erschossen Kilic am 29. August 2001 in seinem Lebensmittelgeschäft in München – nur 100 Meter von einer Polizeidienststelle entfernt. Der Ex-Beamte betont, es sei legitim gewesen, in Richtung Drogenhandelt zu ermittlen. Kilics Ehefrau und seine Schwiegermutter sagen aus, wie stark die polizeilichen Ermittlungen sie belastet haben.

13. Juli: In Dortmund wird ein Gedenkstein für die NSU-Opfer eingeweiht. In der Stadt wurde Mehmet Kubasik als erstes Opfer des NSU ermordet.

16. Juli: Die jüngste Aktenpanne im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie wird wohl auch Konsequenzen haben. Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums teilte mit, der Militärische Abschirmdienst (MAD) solle umgebaut werden. Der Bundeswehr-Geheimdienst werde Teil der anstehenden Reformen bei den Sicherheitsbehörden sein. Er solle personell schlanker werden. Außerdem werde darüber nachgedacht, den Dienst mit Blick für seine Aufgaben besser aufzustellen. Das Ministerium halte es aber für richtig, den MAD beizubehalten.

Ein BKA-Mann berichtet, wie der Angeklagte Holger G. im Ermittlungsverfahren Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben belastet hat. Holger G. sagte der Polizei, wenn er von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe Geld bekommen habe, „war es immer über Frau Zschäpe“. Außerdem erzählte Holger G. der Polizei, wie er eine Waffe, die Wohlleben beschafft habe, nach Zwickau brachte. Dort habe ihn Zschäpe vom Bahnhof abgeholt.

17. Juli: Der Bayerische Landtag diskutiert den Abschlussbericht des PUA. In dem öffentlichen Dokument werden den Behörden Fehler bei der Fahndung wegen der fünf Morde des NSU in Bayern vorgeworfen. Zudem sei der Geheimdienst ahnungslos, inenffizient und voreingenommen gewesen

Der Brandgutachter der sächsischen Polizei schildert weitere Details zum Feuer in der Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße. Es habe eine „Durchzündung bis zum Obergeschoss“ gegeben. Dort arbeiteten üblicherweise zwei Handwerker. Als der Brand ausbrach, machten sie jedoch Mittagspause in der Nähe des Gebäudes.

18. Juli: Tino Brandt, früherer V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, gerät in Verdacht, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe radikalisiert zu haben. Ein BKA-Beamter erinnert sich an Aussagen des Angeklagten Holger G. zu Diskussionen im rechtsextremen Freundeskreis über Militanz. Der Polizist geht davon aus, „dass Tino Brandt auf seiten der Gewalt war“. Brandt hatte die Neonazi-Truppe „Thüringer Heimatschutz (THS)“ geführt, der auch Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe angehörten. Parallel spitzelte Brandt für den Verfassungsschutz.

23. Juli: Laut einer repräsentativen Studie glauben zwei Drittel der in Deutschland lebenden TürkInnen nicht an eine lückenlose Aufklärung der NSU-Morde. Nur neun Prozent denken, dass die Rolle der Sicherheitsbehörden geklärt werde und nur sieben Prozent der Befragten glauben, dass die Bundesregierung den politischen Willen zur Aufklärung hat. 70 Prozent sagen, die Taten hätten ihre privates Leben beeinflusst. Es würden heute erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen und Pläne zur Auswanderung gemacht.

24. Juli: Im NSU-Prozess haben Nachbarn der Angeklagten Zschäpe ausgesagt, was beim Brandausbruch geschah. Es ging um den Vorwurf des versuchten Mordes. Beate Zschäpe nahm offenbar in Kauf, dass ihre Nachbarin größter Gefahr ausgesetzt wurde. Ein ehemaliger Mieter des abgebrannten Hauses in der Frühlingsstraße in Zwickau erzählt, bei Trinkabenden in seinem Keller habe ein Bild von Adolf Hitler auf dem Fernseher gestanden. „Das ist im Osten so“, sagt der Zeuge. Zschäpe habe ab und zu mitgetrunken, das Bild habe sie nicht gestört. Zudem werden weitere Einzelheiten aus dem Alltag der Rechtsterroristen bekannt.

25. Juli: Eine frühere Nachbarin aus der Frühlingsstraße schildert, wie Zschäpe nach der Explosion der Wohnung und dem Ausbruch des Feuers auf die Straße kam, mit überraschtem, erschrockenem Gesicht. Zschäpe habe zwei Körbe mit ihren beiden Katzen abgestellt und sei gegangen.

26. Juli: In einem Positionspapier wirft Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) dem Innenminister des Landes, Jörg Geibert (CDU), und dem TLfV vor, aus dem NSU nichts gelernt zu haben. In den
Behörden habe sich »nichts geändert«.

30. Juli: Die »Stuttgarter Zeitung« berichtet, dass SPD und Grüne die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum NSU ablehnen, obwohl zahlreiche Spuren des NSU nach Baden-Württemberg führen. So bleibt der letzte Mord der Neonazis 2007 an einer Polizistin in Heilbronn bis heute völlig rätselhaft.

Das Schicksal von Charlotte E. wird Prozessthema. Die alte, gebrechliche Frau lebte in der Frühlingsstraße in der Wohnung gleich neben der von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Bei dem Brand geriet die 89-Jährige in große Gefahr, sie wurde von Verwandten gerettet. Die Bundesanwaltschaft wertet den Brand auch als versuchten Mord Zschäpes an der Rentnerin. Deren Verwandte berichten, dass Charlotte E. den Verlust der Wohnung nicht verkraftet hat. Sie liege meist teilnahmslos im Bett.

01. August 2013: Im Fall des erschossenen Blumenhändlers Enver Simsek erzählt ein Kripo-Beamter aus Nürnberg eine abenteuerliche Geschichte. Eine V-Person habe behauptet, ein Konkurrent des Türken habe einen Killer gesucht, „um Simsek zu beseitigen“. Die Polizei ging dem Hinweis nach. Außerdem wurden Telefonate von Simseks Familie überwacht.

04. August: Der MDR schreibt, daß die Thüringer Landesregierung erst
mit einer Verspätung von eineinhalb Jahren Geheimdienst-Unterlagen zum NSU der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt hat. Die Akten zur versuchten Anwerbung von Carsten S.als Spitzel seien erst jetzt in einem Panzerschrank des Geheimdienstes aufgefunden worden.

06. August: Ein Bayerischer Ermittler sagte im NSU-Prozess, er sei nach dem Mord an Ismail Yasar 2005 »selbstverständlich« von einem rassistischen Hintergrund ausgegangen, es seien dann aber keine konkreten Spuren gefunden worden.

10. August: Die »Stuttgarter Zeitung« berichtet, der NSU habe in 14 Städten in Baden-Württemberg potentielle Anschlagsziele ausgespäht. Einzelpersonen, Geschäfte von MigrantInnen und Parteibüros seien von den mutmaßlichen NSU-Mitgliedern auf einer Liste registriert worden.

18. August: »Der Spiegel« berichtet, das Bundesinnenministerium verlangt vor der Veröffentlichung des Abschlussberichtes des PUA Bundestag die Bearbeitung von insgesamt 118 Textstellen und die komplette Streichung von 47 Passagen.

22. August 2013: Der PUA Bundestag legt nach eineinhalb Jahren Arbeit seinen Abschlussbericht vor. Die Mitglieder des Gremiums einigten sich auf ein gemeinsames Papier – ein Novum. Mehr als 70 Sitzungen – und immer wieder ging es auch gegen den Widerstand von Behörden und Ministerien. Petra Pau von der Linksfraktion erinnerte an „verschwundene, geschredderte, zu spät gelieferte Akten oder nicht zuständige Zeugen“. Der Bericht umfasst knapp 1.400 Seiten, basiert auf 12.000 Akten und den Aussagen von 107 ZeugInnen.

Während der Bundestag seinen Abschlussbericht zum NSU-Komplex vorgelegt hat, geht die Arbeit in Thüringen und Sachsen weiter. In Bayern wird es nach der Wahl im kommenden Monat höchstwahrscheinlich einen weiteren PUA geben.

22. August: Der »Zentralrat der Muslime in Deutschland« fordert Konsequenzen aus dem Abschlussbericht des PUA Bundestag. Rassismus in der Gesellschaft müsse aufgearbeitet und die Sicherheitsbehörden reformiert werden.

27. August: Die »Türkische Gemeinde in Deutschland« legt einen »Schattenbericht« zur NSU-Mordserie und politischen Konsequenzen vor. Die Organisation  fordert  weitere  Aufklärung  und  Schritte  gegen  Rassismus und Neonazismus.

28. August: »Der Spiegel« berichtet, dass Beate Zschäpe in die Taten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eingeweiht war. Nach deren letzten Banküberfällen 2011 habe sie im Internet nach Polizeimeldungen aus den Orten gesucht.

29. August: Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) lädt den Polizeibeamten Martin A., der 2007 einen dem NSU zugerechneten Anschlag in Heilbronn überlebte, als Zeugen. Der Bundestag hatte auf
seine Aussage verzichtet.


Weiterlesen: Kapitel 14

Chronik der Aufklärung (Kapitel 12): Mai/Juni 2013 – Prozessbeginn, Zwischenbericht PUA Bundestag

Chronik der Aufklärung (Kapitel 12): Mai/Juni 2013 – Prozessbeginn, Zwischenbericht PUA Bundestag

#NSU #NSUBlog

6. Mai 2013: Turbulenter Auftakt. Vor dem Eingang zum Gerichtsbunker des OLG München stehen Zuschauer und Journalisten in langen Schlangen. Manche Besucher sind schon in der Nacht gekommen, um sich einen der 100 Plätze auf der Tribüne im Saal A 101 zu sichern. Kurz vor zehn Uhr kommen die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E.. Im Mittelpunkt steht Zschäpe, sie wird von Fotografen und Kameraleuten bedrängt und abgelichtet. Die Frau reagiert, wie sie es nun täglich machen wird: sie dreht den Journalisten den Rücken zu.
Die Verhandlung dauert am ersten Tag nicht lange. Einer der drei Verteidiger Zschäpes, Wolfgang Stahl, verliest einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl. Die Anwälte stört, dass sie sich wie die Besucher abtasten und durchsuchen lassen müssen. Götzl überrascht mit seiner Reaktion: er setzt die weitere Prozesswoche komplett ab. Der Befangenheitsantrag wird wie alle weiteren, die bis heute gestellt wurden, von Richtern des OLG abgelehnt.

13. Mai: Bei einer ZeugInnenvernehmung im PUA Thüringen wird bekannt, dass die fehlerhafte Kommunikation zwischen dem Landeskriminalamt (LKA) und dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) 1998 zum Fluchterfolg der späteren NSU-Mitglieder beitrug. Nicht alle Informationen über die Verdächtigen wurden an das LKA gegeben, so dass sich die Razzia am 26. Januar 1998 verzögerte

14. Mai: Bundesanwalt Herbert Diemer verliest den 35-seitigen Anklagesatz. Zschäpe wird der Mittäterschaft bei allen Verbrechen der Terrorzelle beschuldigt. Die Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. sollen die Pistole Ceska 83 besorgt haben, mit der die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen. Holger G. und André E. sollen den NSU unterstützt haben. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer beantragt, den Prozess auszusetzen.

16. Mai: Der Strafsenat lehnt die von Zschäpes Verteidigern beantragte Aufzeichnung der Aussagen von Zeugen ab. Die Anwälte der Hauptangeklagten kündigen an, Zschäpe werde sich nicht zur Anklage äußern. Auch die Verteidiger Wohllebens und die von André E. erklären, ihre Mandanten würden sich nicht einlassen. Nur Carsten S. und Holger G. wollen Angaben zu den Tatvorwürfen machen.

Der PUA Bundestages hat zum Abschluss seiner 15-monatigen Arbeit den Behörden ein miserables Zeugnis ausgestellt. In den Verfassungsschutzämtern sei »für den Rechtsextremismus nicht unbedingt das qualifizierteste Personal vorhanden«, sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy.

4. Juni: Der Angeklagte Carsten S. gesteht, er habe im Frühjahr 2000 die Pistole Ceska 83 nach Chemnitz an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht. Die beiden Neonazis versteckten sich dort mit Beate Zschäpe. Carsten S. belastet zudem Ralf Wohlleben. Der soll den Kauf der Waffe eingefädelt und das Geld dafür gegeben haben.

5. Juni: Carsten S. setzt sein Geständnis fort. Er gibt zu, sich in seiner Zeit in der rechten Szene in Jena an gewaltsamen Angriffen auf Nazi-Gegner und türkische Imbisse beteiligt zu haben.

6. Juni: Holger G. verliest sein schriftlich formuliertes Geständnis. Er habe für Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe 10 000 D-Mark aufbewahrt, Böhnhardt bei der Beschaffung eines Reisepasses und Führerscheins geholfen und für Zschäpe eine AOK-Karte besorgt, sagt G. in hektischem Ton. Außerdem habe er 2000 oder 2001 von Wohlleben eine Schusswaffe bekommen und sie nach Zwickau zu Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gebracht. In Zwickau hatten die drei vom Sommer 2000 an bis zum Ende der Terrorzelle im November 2011 gelebt. Fragen zum Geständnis will G.zunächst nicht beantworten. Er hat es bis jetzt nicht getan.

Vor dem PUA Thüringen sagt die Mutter des mutmaßlichen NSU-Mitgliedes Böhnhardt zu den Umständen der Hausdurchsuchung und der Flucht ihres Sohnes 1998 aus. Ihren Aussagen nach hatte Böhnhardt vor seiner Flucht durch eine Polizistin einen Hinweis auf die drohende Verhaftung erhalten. Auch sei es ihm möglich gewesen, Mundlos und Zschäpe vor der Flucht zu kontaktieren. Weiterhin wird bekannt, dass sich die Eltern während der Zeit des Untertauchens mehrfach im Geheimen mit ihrem Sohn getroffen haben

11. Juni: Carsten S. gesteht weiter und berichtet zudem unter Tränen von einem bislang nicht bekannten Sprengstoffanschlag, den Mundlos und Böhnhardt im Juni 1999 in Nürnberg begangen haben sollen. Dort explodierte in einem türkischen Lokal ein Sprengsatz, der in einer Taschenlampe eingebaut war. Ein Angestellter erlitt Verletzungen im Gesicht. Mundlos und Böhnhardt hatten Carsten S. in Chemnitz von der Tat erzählt, wollten aber nicht, dass Zschäpe etwas davon mitbekommt.

12. Juni: Carsten S. berichtet, Mundlos und Böhnhardt seien davon ausgegangen, der Anschlag in Nürnberg habe „nicht geklappt“. Warum die beiden Terroristen das glaubten, bleibt unklar. Sicherheitsexperten kritisieren am Rande des Prozesses, dass die Nürnberger Behörden den Anschlag nicht nochmal untersuchten, nachdem die Terrorzelle NSU im November 2011 aufgeflogen war.

13. Juni: Carsten S. will keine Fragen von den Verteidigern Wohllebens beantworten, weil der schweigt. Der geständige Angeklagte betont, ihm sei wichtig, dass auch Wohlleben die Geschichte zur Ceska 83 erzähle „und nicht nur ich mich nackig mache“. Wohlleben schweigt weiter.

Der PUA Bundestag trifft sich zu einer geheimen Sondersitzung. Es soll um mögliche Hinweise eines V-Mannes aus Baden-Württemberg zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter gehen. Dieser soll in Zusammenhang mit dem Mord eine Verbindung in die rechte Szene vor Ort belegen können

18. Juni: Bundesanwalt Herbert Diemer verkündet am 11. Verhandlungstag, seine Behörde habe Ermittlungen zum Sprengstoffanschlag in Nürnberg aufgenommen. Carsten S. bestreitet bei Fragen von Anwälten der Nebenkläger, die Ceska 83 bei einem Mittelsmann gezielt mit einem Schalldämpfer bestellt zu haben.

Im PUA des bayerischen Landtages wird bekannt, dass die ermittelnden Behörden schon 2007 von einer Gruppe namens »NSU« gehört hätten. Ein Beamter sagte, der Verfassungsschutz aus Thüringen oder Sachsen habe die Mitteilung gemacht, dass es eine rechte, terroristische Vereinigung NSU gebe, »das heißt dann Nationalsozialistischer Untergrund«. Der NSU könnte etwas mit der ungeklärten Mordserie zu tun haben. Später nimmt die Staatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen den Beamten wegen möglicher
Falschaussage auf

19. Juni: Ein Nebenklage-Anwalt wirft Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke vor, der rechtsextremen Szene nahezustehen. Es gibt Streit, den der Vorsitzende Richter nur mühsam beenden kann. Carsten S. sagt am Ende der Befragung durch die Anwälte der Nebenkläger, er wolle den Opfern des NSU und den Hinterbliebenen der Ermordeten „sein tiefes Mitgefühl ausdrücken“.

Die Rostocker Bürgerschaft beschließt, einen Gedenkstein für das NSU-Opfer Mehmet Turgut zu errichten.

20. Juni: Wohllebens Verteidiger verlangen die sofortige Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten. Wohlleben sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Aus Sicht der Anwälte hat Carsten S. in seinem Geständnis die Ceska 83 nicht eindeutig als die Waffe identifziert, die er in Chemnitz Mundlos und Böhnhardt übergab.

Aufgrund des Auffindens neuer, bisher nicht registrierter Akten zu »Blood & Honour«, dem »Ku-Klux-Klan« sowie der Geheimdienstoperation »Terzett« beim Sächsischen Verfassungsschutz wird dessen stellvertretender Präsident Olaf Vahrenhold entlassen.

21. Juni: Berlins Landeskriminalamt hatte noch einen dritten V-Mann im
Umfeld des NSU. Neben Thomas S. (»V-Mann 562«) und dem Spitzel »VP 620« habe laut Akten auch der »V-Mann 773« über das Umfeld der Abgetauchten berichtet.

24. Juni: Die Beweisaufnahme zu den zehn Morden des NSU beginnt am 14. Verhandlungstag. Zunächst geht es um den Tod des türkischen Schneiders Abdurrahim Özüdogru. Mundlos und Böhnhardt hatten ihn am 13. Juni 2001 in seinem Ladenlokal in Nürnberg erschossen. Im Gerichtssaal werden Fotos der Leiche und des Tatorts auf zwei Wände projiziert. Ein Polizist erläutert die Bilder in kaltschnäuzigem Ton und erwähnt, Werkstatt und Wohnung des Türken hätten einen „unaufgeräumten Eindruck“ gemacht.

Die »taz« berichtet, daß 2004 aufgenommene Überwachungsvideos aus Köln, die Böhnhardt und Mundlos kurz vor dem Platzieren der Nagelbombe in der Keupstraße zeigen, nicht vollständg ausgewertet wurden. Darauf seien mögliche weitere ZeugInnen zu sehen, die Nebenklage will die vollständigen Videos als Beweisstücke in das Verfahren einbringen.

25. Juni: Ein Brandsachverständiger der sächsischen Polizei beschreibt den Zustand der Wohnung in Zwickau, die mutmaßlich Beate Zschäpe am 4. November 2011 angezündet hatte. Der Beamte beschreibt die Verwüstung und berichtet von den Waffen, die in den Räumen lagen.

26. Juni: Der ehemalige Verwalter des zerstörten Hauses in der Zwickauer Frühlingsstraße sagt, Zschäpe habe sich im Spätsommer 2011 vehement dagegen gewehrt, dass ein Handwerker die Tür zu ihrem Keller öffnet. In dem Raum waren möglicherweise Waffen und Munition gelagert.

27. Juni: Ein Hinweis auf eine weiteres, 1998 bei Böhnhardt aufgefundenes »Telefonnummernverzeichnis relevanter Personen« taucht in den Akten des Thüringer Untersuchungsausschusses auf. Die Liste wurde nie ausgewertet und ist offenbar vernichtet worden.

Der Bruder des NSU-Mordopfers Süleyman Tasköprü aus Hamburg kritisiert, dass weder Kanzlerin Angela Merkel (CDU) noch Präsident Joachim Gauck bisher die Angehörigen in Hamburg besucht hätten und sich die Sicherheitsbehörden bisher nicht bei der Familie für falsche Verdächtigungen und Ermittlungen gegen sie im Zusammenhang mit dem
Mord entschuldigt hätten.

28. Juni: Die aufgrund der Aktenschredderei vom November 2011 versetzten BfV-Abteilungs- und Referatsgruppenleiter werden für unschuldig erklärt und erhalten ihre ursprüngliche Stelle zurück. Sie hätten von der Aktenvernichtung erst durch die Presse erfahren. Der verantwortliche Referatsleiter habe die geheimen Unterlagen ohne Rücksprache und in eigener Zuständigkeit geschreddert. Es deute sogar einiges darauf hin, dass der Referatsleiter versucht habe, die Vernichtung der Akten gegenüber seinen Vorgesetzten zu vertuschen (OVG NRW Beschl. v. 28.07.13, Az. 1B 1307/12 u. 1B 1373/12).

Stand: 21.02.16

weiterlesen: Kapitel 13


Chronik der Aufklärung (Kapitel 10): November/Dezember 2012 – Weitere geschredderte Akten, Anklageerhebung, NPD-Verbotsverfahren

Chronik der Aufklärung (Kapitel 10): November/Dezember 2012 – Weitere geschredderte Akten, Anklageerhebung, NPD-Verbotsverfahren

#NSU #NSUBlog

6. November 2012: Bei einer weiteren deutschen Sicherheitsbehörde sind Akten vernichtet worden, die möglicherweise im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur NSU-Mordserie interessant sein könnten. Der Landesverfassungsschutz Berlin habe am 29. Juni dieses Jahres „aufgrund eines Missverständnisses“ mehrere Akten zum Thema Rechtsextremismus vernichtet, sagte eine Sprecherin der Behörde. Sie fügte hinzu, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Unterlagen Erkenntnisse zum NSU enthalten hätten.
Die genaue Anzahl der in der Berliner Landesbehörde vernichteten Akten ist unklar. Nach bisherigen Erkenntnissen stammen die Unterlagen aus der Zeit vor dem Jahr 2009. Laut der Sicherheitsbehörde sollen darin unter anderem Vorgänge um den Rechtsextremisten Horst Mahler, zum rechtsextremistischen Bandprojekt „Landser“ oder zur „Heimattreuen Deutschen Jugend“ behandelt worden sein.

8. November: Zschäpe soll für die NSU-Morde als Mittäterin vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft erhebt ein Jahr nach Zschäpes Stellung Anklage. Sie sei nicht nur Mitglied des NSU gewesen, sondern an sämtlichen Anschlägen als Mittäterin im Hintergrund beteiligt gewesen, sagte Generalbundesanwalt Range. „Die NSU-Mitglieder verstanden sich als einheitliches Tötungskommando, das seine feigen Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte“, sagte Range. Der Prozess beginnt voraussichtlich im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München.
Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des NSU vor: Neun Morde an Bürger mit Migrationshintergrund, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 und zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Auch bei den insgesamt 15 Banküberfällen, die der Gruppe zugerechnet werden, sei sie Mittäterin gewesen. Darüber hinaus lautet die Anklage auf Mordversuch wegen der Brandstiftung in der letzten gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau: Sie habe dabei den Tod einer Nachbarin und zweier Handwerker in Kauf genommen.
Zudem wurden der 37-jährige Ralf Wohlleben und der 32 Jahre alte Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen die Pistole des Typs „Ceska 83“ beschafft haben, die bei der Mordserie verwendet wurde. Außerdem wurden André E. (33) und Holger G. (38) als mutmaßliche Unterstützer der Gruppe angeklagt.

Vor dem PUA BT äußern Vertreter des MAD, dass sie nicht verantwortlich für die Einstellung von Soldaten in die Bundeswehr waren und es teilweise bedauern, dass aus ihren Einschätzungen kaum Konsequenzen für die Verdächtigen folgten. Erst ab Ende der 1990er-Jahre galt ein Beschluss, dass Rechtsextreme nicht mehr Zeitsoldaten werden dürfen. Q1

Der Bundestag debattiert die bisherigen Aufklärungsbemühungen. Überwiegend verweisen die Parlamentarier*innen auf eklatante Mängel in der Polizei- und Geheimdienstarbeit. Q1

13. November: Vor dem PUA BY gibt der ehemalige BayLfV-Präsident Forster bekannt, dass seine Behörde in den 1990er-Jahren beim Aufbau des rechtsextremen Thule-Netzes beteiligt war. „Das ist das Ende des klassischen Verfassungsschutzes mit V-Leuten“, sagte er zudem über die Folgen der parlamentarischen Untersuchen. Die Vertreter der Opposition im Ausschuss bezweifeln unter anderem die Darstellung, der VfS habe keine Kontakte zum NSU gehabt.  Q1 Q2

Es wird bekannt, dass das BayLfV seit 2010 ein detailiertes Regelwerk für die Führung von V-Personen anwendet. Q1

Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht äußert sich kritisch nach einer zusammenfassenden Sitzung des PKG des Landtages: „Mit der nötigen Sensibilität und Professionalität bei Polizei und Justiz hätte man die drei mit nahezu 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit gefunden – möglicherweise noch vor dem ersten Mord, wenn aufgrund der bestehenden Haftbefehle und dieser Erkenntnisse Zielfahnder eingesetzt worden wären“. Q1

14. November: Erst jetzt wird bekannt, dass beim Berliner Verfassungsschutz auch im Jahr 2010 Akten über die Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ geschreddert wurden. Sie hätten eigentlich im Landesarchiv aufbewahrt werden sollten. VsBE-Leiterin Claudia Schmid spricht zunächst von einem „bedauerlichen Versehen“ und tritt zurück.

15. November: Innenminister Friedrich eröffnet ein „Abwehrzentrum gegen Extremismus und Terrorismus“ in Köln. Experten von Bund und Ländern sollen dort zusammenarbeiten. Sechs Länder enthalten sich der Mitarbeit.

16. November: tagesschau.de berichtet exklusiv über Details aus der nicht-öffentlichen Anklageschrift des Generalbundesanwalts. Diese umfasst 488 Seiten, mehr als 600 Zeugen werden benannt, fast 400 Urkunden sollen die Anklage stützen, 22 Sachverständige werden zitiert. In dem Verfahren müssen sich ab dem Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München fünf Personen verantworten.
Die Anklageschrift betont die politische Dimension der Terrorserie. Der NSU wollte demnach, dass seine Morde als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen würden, daher sei bei neun Anschlägen die Ceska 83 mit Schalldämpfer benutzt worden. Der Schrecken der Morde sollte noch dadurch erhöht werden, dass die Opfer in Alltagssituationen überrascht und erschossen wurden. Bei allen Morden traten Böhnhardt und Mundlos unmaskiert auf. Nach mehreren Taten fotografierten sie ihre Opfer.
Dass Zschäpe sich auch für die Morde verantworten muss, wird auch auf eine Aussage einer Zeugin aus Nürnberg gestützt. Diese hatte Zschäpe am 9. Juni 2005 in der Nähe eines Tatorts an der Kasse eines Supermarkts gesehen. Zudem sei Zschäpe in die Planung und Vorbereitung involviert gewesen, habe Reisebewegungen getarnt und für Böhnhardt und Mundlos einen sicheren Rückzugsraum geschaffen. Die Taten seien gemeinsam geplant worden, es gab keine Anführer, sondern den gemeinsamen Willen, aus rassistischen Gründen Menschen mit Migrationshintergrund zu ermorden. Q1,

22. November: Im PUA BT räumt der frühere NRW-Innenminister Behrens Fehleinschätzungen ein. „Ich entschuldige mich dafür“, sagte Behrens an Opfer und Angehörige gerichtet. Bei der Befragung geht es um den Nagelbombenanschlag im Juni 2004 in Köln. Damals waren vor einem türkischen Friseursalon in der Keupstraße 22 Menschen verletzt worden. Der Ausschuss will wissen, warum frühe Hinweise auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund nicht weiter verfolgt wurden. Q1

23. November: Es wird bekannt, dass Bundespräsident Joachim Gauck ein Treffen mit den Opferfamilien der NSU-Morde abgelehnt hat. Eine entsprechende Bitte der Türkischen Gemeinde in Deutschland für ein persönliches Treffen zum Jahrestag der Aufdeckung der NSU-Mordserie im November schlug das Bundespräsidialamt nach ARD-Informationen aus. Man möchte von einem solchen Treffen „absehen“, heißt es in dem Schreiben, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Der Bundespräsident werde die Maßnahmen in der Folge der NSU-Mordserie aber „mit Interesse verfolgen“. Die Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer des Neonazi-Terrors, Barbara John, zeigte sich verwundert über Gaucks Absage.
Das Bundespräsidialamt bestätigte den Vorgang. Man plane aber ein Treffen zu einem späteren Zeitpunkt, hieß es als Reaktion auf den Bericht. Einladungen seien allerdings noch nicht ausgesprochen worden, ein Termin noch unbekannt.

29. November: Der frühere Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Karl-Heinz Brüsselbach, entschuldigt sich für die „Aktenpanne“. Brüsselbach sagte im PUA Bundestages, er habe bereits im vergangenen März erfahren, dass der MAD schon Mitte der 1990er-Jahre Kontakt zu dem späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos hatte. Er habe das Verteidigungsministerium darüber informiert, nicht aber den Untersuchungsausschuss. „Das war nicht angemessen“, räumte Brüsselbach ein. „Das bedauere ich aus heutiger Sicht.“
Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) kommentierte: „Wenn man nicht wissen möchte, was man wissen könnte, dann verhält man sich so, wie sich der ehemalige Präsident des MAD verhalten hat. Wäre Herr Brüsselbach heute noch im Amt, würde ich seinen Rücktritt fordern.“

30. November: Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, verteidigt die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden gegen Kritik. Eine pauschale Verurteilung sei trotz der Versäumnisse im Fall der Terrorzelle NSU nicht gerechtfertigt, sagte Hanning im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Hanning verteidigte aber die umstrittene Entscheidung von 2006, die Abteilungen für Links- und Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz zusammenzulegen. Der damalige Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hatte sich gegen die Entscheidung gestemmt.

5. Dezember 2012: Die Innenminister der Länder sprechen sich deutlich für ein neues NPD-Verbotsverfahren aus. NRW-Innenminister Jäger betonte, die angefertigte Materialsammlung enthalte „viele aktuelle Belege, die zeigen, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht und das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland gefährdet“, erklärte der SPD-Politiker. „Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht.“ Der Kampf gegen den Rechtsextremismus müsse auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen entschieden fortgeführt werden. Jäger kritisierte, dass Bundesinnenminister Friedrich immer noch keine klare Position bezogen habe. „Nach sieben Monaten Zusammentragen und Sichten des Materials kann es nun kein Vielleicht mehr geben. Ja oder Nein – das hätte ich auch von Herrn Friedrich erwartet.“
Derweil berichtet der MDR, einer der aktivsten Spitzenfunktionäre der NPD in Thüringen sei V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen. Der frühere Erfurter NPD-Kreischef Kai-Uwe Trinkaus sagte dem MDR THÜRINGEN, dass er unter dem Decknamen „Ares“ fast fünf Jahre lang Informationen aus der rechten Szene und der NPD geliefert habe. Er sei 2010 dann vom Thüringer Landesamt abgeschaltet worden. Trinkaus gibt an, dass er vertrauliche Behördenunterlagen von seinem V-Mann-Führer bekommen habe.

6. Dezember: Vor einer Schweigeminute des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns zum Gedenken an die Opfer des NSU verlässt die NPD demonstrativ den Sitzungssaal.

14. Dezember: Ex-Innenminister Schäuble sagt vor dem PUA Bundestag aus: Er sei nicht oberster Polizist der Bundesrepublik, mit den Pannen in Sachen NSU-Mordserie habe er nichts zu tun – und überhaupt habe er alles richtig gemacht.

Der Bundesrat beschließt, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu beantragen.

Stand: 3.5.16


tagesschau.de, 27.08.2013 [18.08.2015] / Patrick Gensing

weiterlesen: Kapitel 11

Chronik der Aufklärung (Kapitel 9): Oktober 2012 – 100 NSU-Mitglieder, KKK in Baden-Württemberg

Chronik der Aufklärung (Kapitel 9): Oktober 2012 – 100 NSU-Mitglieder, KKK in Baden-Württemberg

#NSU #NSUBlog

08. Oktober 2012: Der Thüringer Verfassungsschutz liefert rund 780 Akten mit den Klarnamen von V-Leuten an den PUA BT, was bei anderen Ländern für Kritik sorgt. Das Gremium begrüßte hingegen die Kooperationsbereitschaft der Landesregierung. Durch die Übersendung der Unterlagen an die Geheimschutzstelle des Parlaments und die vollständige Einstufung der Akten als geheim habe Thüringen ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Allerdings kritisiert der Ausschussvorsitzende Edathy, dass die Abgeordneten durch die komplette Lieferung von nicht vorsortierten Akten überlastet werden.

09. Oktober: Die „taz“ berichtet über eine geheime Liste der Sicherheitsbehörden, auf der exakt 100 Personen zum NSU-Netzwerk gezählt werden. Auf der Liste stehen demnach neben Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe die zwölf in dem Verfahren von der Bundesanwaltschaft beschuldigten mutmaßlichen Helfer sowie 85 weitere angebliche Kontaktpersonen oder engste Unterstützer. Bisher war die Zahl der „relevanten Personen“ im NSU-Umfeld auf 40 beziffert worden. Q1

Es wird bekannt, dass der mutmaßliche NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben vor wenigen Tage aus Thüringen nach München verlegt wurde. Möglicherweise ein Indiz dafür, dass der NSU-Prozess wie vermutet vor dem dortigen Oberlandesgericht stattfinden wird.

10. Oktober: Der Hamburger Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Familie des in Kassel ermordeten Halit Yozgat als Nebenkläger vertritt, betonte gegenüber tagesschau.de, die Erwartungen der Hinterbliebenen an den Prozess seien hoch. Bei dem Prozess gehe es um die „vollständige Aufklärung“, insbesondere um die Rolle der staatlichen Stellen. Der Anwalt meint, dass der Prozess noch einiges ans Tageslicht bringen wird. „Strafverteidiger sind geübter in der Befragung und frei von Parteiinteressen“, so Bliwier im Hinblick auf die Zeugenvernehmungen in den parlamentarischen NSU-Ausschüssen.

Das Innenministerium in Thüringen will dem TLfV die Eigenständigkeit entziehen. Das Landesamt soll als eigenständige Behörde aufgelöst und ins Innenministerium integriert werden, wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist. Für die Linkspartei ein Ablenkungsmanöver. Man wolle suggerieren, dass ein Geheimdienst aufgelöst wird, ihn qualitativ aber fortbestehen lassen, kommentierte Martina Renner, die in Erfurt im NSU-Ausschuss sitzt und sich seit Jahren mit der rechtsextremen Szene beschäftigt.

13. Oktober: Die WELT berichtet aus geheimen Dokumenten des LfVSN: Mit der Operation Terzett wurden zwischen Mai 2000 und November 2010 Abhörmaßnahmen gegen NSU-Mitglieder durchgeführt. Terzett ist die Bezeichnung für das Trio. U.a. wurde 2003 das BayLfV konsultiert um die Überwachung des Trios und vier weiterer Personen zu planen.

15. Oktober: Der Sänger der Neonazi-Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ wird wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt. In einem Lied hatte die Gruppe die Morde des „Döner-Killers“ besungen, zudem war von einem „Phantom“ die Rede. Dieser Begriff wurde in der Öffentlichkeit im Mordfall Kiesewetter benutzt. Der Neonazi-Sänger, der mindestens bis März 2012 Mitglied der NPD war, kündigte Berufung gegen das Urteil an.

17. Oktober: Mitarbeiter des LfVBW soll Dienstgeheimnisse an die Führung eines deutschen Ablegers Ku-Klux-Klan (KKK) verraten haben. Zu diesem Schluss kommt ein Untersuchungsbericht. Darin wird der Fall aus dem Jahr 2002 als „Sicherheitsproblem“ beim LfVBW klassifiziert. Der Mann bestreite bis heute die Vorwürfe.
LfVBW-Präsidentin Bube sowie Innenminister Gall wollten mit Verweis auf die höchste Geheimhaltungsstufe nicht bestätigen, dass es sich bei dem Leiter der rassistischen Gruppierung um einen V-Mann des VfS gehandelt haben soll, wie Medien berichtet hatten. Stern.de berichtet, beim VfS wurden Akten vernichtet, die Informationen zu KKK-Mitgliedern in Baden-Württemberg beinhalteten – unter anderem über den mutmaßlichen V-Mann Achim K. Q1

18. Oktober: Erneut macht ein Vertreter des Geheimdienstes keine gute Figur: Eigentlich hatte sich der Untersuchungsausschuss des Bundestags vom Ex-Verfassungsschützer Fritsche Erkenntnisse über Versäumnisse in den NSU-Ermittlungen erhofft. Stattdessen teilte der Zeuge erstmal aus – so kräftig, dass die Sitzung unterbrochen wurde. Doch auch nach einer Belehrung stritt Fritsche rigoros Fehler ab.

22. Oktober: Der PUA Bundestag wird von Vertretern der Geheimdienste, Innenpolitikern der Union und Polizei zunehmend kritisiert. Der Vorsitzende des Ausschusses, Edathy, legte dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, nach harten verbalen Angriffen den Rücktritt nahe. Edathy sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“, Schulz scheine ein „gestörtes Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie und zur Kontrollaufgabe von Abgeordneten“ zu haben. Er solle „darüber nachdenken, ob er mit seinem absurden Rechtsstaatsverständnis dem Amt noch gewachsen“ sei. Schulz hatte die Arbeit des Untersuchungsausschusses wiederholt kritisiert – mit ungewöhnlicher Wortwahl: So beklagte er eine überflüssige „postmortale Klugscheißerei“ des Gremiums.

25. Oktober: Der ehemalige Bundesrichter Schäfer wird neuer Ermittlungsbeauftragter des PUA Bundestag. Sein Auftrag: Hunderte Akten aus Thüringen sichten – und im Zweifel sensible Passagen schwärzen, bevor sie an Abgeordnete gehen. Im Ausschuss selbst hatte BKA-Vize Maurer zuvor Pannen bei den Ermittlungen bedauert.

29. Oktober: Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, wurden Entschädigungszahlungen aus einem Fonds für die Opfer extremistischer Übergriffe überwiesen. Nach Medienangaben erhalten Ehepartner und Kinder der ermordeten neun Kleinunternehmer eine Pauschale von je 10.000 Euro, Geschwister 5000 Euro. Die Familien bekommen zudem die Beerdigungskosten erstattet. An die Betroffenen der beiden Bombenanschläge in Köln seien insgesamt 140.000 Euro überwiesen worden. Insgesamt wurden 900.000 € ausgezahlt. Q1

31. Oktober: Die SZ berichtet, dass gegenüber dem PUA BY die meisten Akten und Auskünfte vom Innenministerium als geheim eingestuft werden würden. Vorsitzender Schindler: „Das Instrument Untersuchungsausschuss kann nicht wirken. Es wird schwer, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, was sie wissen müsste. Es stellt sich schon die Frage, wer kontrolliert wen – der Landtag das Ministerium oder umgekehrt?“. Q1

Stand: 3.5.16

weiterlesen: Kapitel 10


Links:

Chronik der Aufklärung (Kapitel 8): August+September 2012 – Skandale um Polizei, Geheimdienste und Neonazis / Einsetzung PUA Bayern

Chronik der Aufklärung (Kapitel 8): August+September 2012 – Skandale um Polizei, Geheimdienste und Neonazis / Einsetzung PUA Bayern

13. August 2012: Bei der kriminaltechnischen Untersuchung einer Hose aus der verbrannten Wohnung in Zwickau wird Blut von Kiesewetter festgestellt. In den Hosentaschen seien außerdem zwei gebrauchte Taschentücher entdeckt worden, an der DNS von  Mundlos gewesen sein soll.

27. August: Die Vernehmung des scheidenden Verfassungsschutzpräsidenten Heinz Fromm im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags bringt keine neuen Erkenntnisse über die Aktenvernichtung in der Behörde. Er habe dafür keine überzeugende Erklärung, räumte Fromm vor den Bundestagsabgeordneten ein. Sieben Akten über V-Leute in der rechtsextremen Szene waren kurz nach Bekanntwerden der Neonazi-Mordserie im November 2011 vernichtet worden.
Gleichzeitig räumte Fromm Fehler bei den Ermittlungen zur Terrorserie ein. Bezüge zum Rechtsextremismus seien nicht festgestellt worden. „Diese analytische Engführung hat sich als Fehler erwiesen“, sagte Fromm. „Das ist eine schwere Niederlage für die deutschen Sicherheitsbehörden.“ Die Pannen seien eine „schwere Last“, von der die Verantwortlichen auch nicht durch personelle Konsequenzen entlastet würden, fügte Fromm hinzu.

Die Sicherheitsbehörden in Thüringen geraten derweil immer stärker unter Druck. Wie aus NSU-Ermittlungsakten hervorgeht, hatte ein Polizist Ende der 1990er-Jahre Neonazis mit Informationen versorgt. Die Linkspartei vermutet, dass sogar mindestens drei Polizisten mit Neonazis kooperiert haben sollen. Forderungen nach einem Rücktritt von Innenminister Geibert werden laut, die Landesregierung weist dies aber zurück.

28. August: Die Innenminister von Bund und Ländern diskutieren über die Reform des Inlandsgeheimdienstes. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die Pläne von InnenministerFriedrich: „Bund und Länder sollten die Kraft zu einem beherzten Umbau der Sicherheitsarchitektur haben und sich nicht im Klein-Klein verheddern“, sagte sie. Dazu gehörten die Zusammenlegung von Verfassungsschutzämtern der Länder in der Fläche und die Abschaffung des Militärischen Abschirmdiensts. „Wer nur die Möbel umstellt, baut das Haus nicht um“, sagte die Ministerin weiter. Die Lehre aus der Vergangenheit sei, dass mehr Daten nicht zu einer besseren Informationslage führten, auf die qualifizierte Auswertung der Daten komme es an.

5. September 2012: Die taz berichtet, in einem Schreiben an das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft weise das BfS auf Parallelen des NSU mit dem Vorgehen des rassistischen Serientäters aus Schweden, John Ausonius hin. Ausonius hatte 1991 und 1992 auf insgesamt elf Einwanderer geschossen und einen von ihnen ermordet, 1994 wurde er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mordanschläge auf Migranten sollen ohne persönlichen Bezug zu den Opfern verübt worden sein. Er habe sich wie später auch der NSU durch Banküberfälle finanziert und sei dabei mit dem Fahrrad geflüchtet. Insgesamt kommt das BfS auf sechs auffällige Ähnlichkeiten zwischen den beiden Tatserien. Möglich ist, dass der NSU durch eine Publikation des rechtsextremen Blood&Honour-Netzwerks aus dem Jahr 2000 auf die Anschläge des Schweden aufmerksam wurde, in der die Taten verherrlicht wurden.

7. September: Erneut wird eine Panne bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme Terrorzelle in Thüringen bekannt. Nach Informationen des MDR haben die Behörden Sprengstoff, den sie 1998 in der Garage des Terror-Trios in Jena fanden, falsch dokumentiert. Zudem soll das TNT vernichtet worden sein.

8. September: Wegen Kontakten in die rechtsextreme Szene hat das Thüringer LKA gegen eine Polizistin ermittelt. Sie soll unberechtigt polizeiliche Daten abgefragt und vermutlich an Rechtsextreme weitergegeben haben. Sie sei 2009 vom Dienst suspendiert, aber nach Zahlung einer Geldstrafe 2011 wieder eingestellt worden, berichtet der MDR.

10. September: Der ehemalige Chef des TLfV, Helmut Roewer, muss zum zweiten Mal vor dem PUA TH aussagen. Das Gremium nimmt nach der Sommerpause mit der 15. Sitzung wieder die Arbeit auf. Roewer kritisiert, er fühle sich „wie vor einem Tribunal“. Zu vielen Fragen bezüglich der Führung von V-Leuten bezieht Roewer hingegen weniger klar Stellung.

11. September: Auf Anfrage des Grünen-Ausschussmitgliedes Ströbele an die Bundesregierung kommt heraus, dass der MAD ein Gesprächsprotokolls mit Mundlos aus dem Jahr 1995 besitzt, welches damals auch an das BfV und Landesämter in Kopie verschickt wurde. Die Abgeordneten des PUA BT beschweren sich, dass der MAD noch vor wenigen Wochen trotz ausdrücklicher Rückfragen angab, kein Material über das Trio zu besitzen. Auf drei Seiten wird eine Befragung von Mundlos protokolliert, da dieser und weitere Soldaten während seines Wehrdienstes durch rechtsextreme Aktivitäten aufgefallen waren. Das Verteidigungsministerium wusste mindestens seit März 2012, dass diese Akte noch als Kopie vorhanden ist, informierte aber den PUA nicht. Die Abgeordneten reagieren wütend und entsetzt. Justizministerin Leutheusser -Schnarrenberger fordert die Abschaffung des MAD. Grünen-Fraktionschef Trittin sagte im Deutschlandfunk: „Nach meiner Auffassung kann es hier nur einen Weg geben, nämlich die Behörden aufzulösen und einen kompletten personellen Neuanfang zu starten.“ Das bisherige Vorgehen der Dienste belege, das diese „in dieser Form nicht zu reformieren sind“. Es sei nicht der erste Fall, dass Inlandsgeheimdienste in dem Verfahren versuchten, Informationen gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu verschweigen. „Mit diesen Institutionen und diesem Personal, was notorisch daran geht, das eigene Handeln gegenüber den Kontrollinstanzen zu vertuschen, ist ein demokratisch gesteuerter Inlandsgeheimdienst, den wir brauchen, nicht möglich.“ Der Bayerische Innenminister Hermann kommentierte, dass die Kritiker des MADs das Ansehen der Sicherheitsbehörden beschädigen würden. Noch am selben Tag erklärt VsSA-Präsident Limburg seinen Rücktritt, nachdem bekannt wird, dass seine Behörde so lange über die Existenz der Akte geschwiegen hatte. Sein Nachfolger wird der stellv. Leiter des LKA, Leiter des Staatsschutzes, Joachim Hollmann. Mit Limburg ist bereits der vierte Geheimdienst-Chef entlassen worden. Q1 Q2 Q3,

13. September: Ein mutmaßliches NSU-Mitglied hat mehr als zehn Jahre lang für das Berliner LKA als V-Mann gearbeitet. Thomas S. war von Ende 2000 bis Januar 2011 als Quelle des Berliner LKA aktiv. Thomas S. soll den Rechtsterroristen Ende der 1990er-Jahre Sprengstoff besorgt haben. Er zählt zu 13 Beschuldigten, gegen die der Generalbundesanwalt ermittelt.
In einem internen Papier des TLfV vom 30. November 2011 wird ein Vermerk vom 09. September 1998 zitiert, wonach Zschäpe „zuletzt mit dem Blood&Honour-Mitglied“ Thomas S. „liiert“ gewesen sei. S. stand demnach auch mit dem sächsischen Rechtsrockproduzenten Jan W. in Kontakt, der zu den untergetauchten Neonazis Kontakte gehalten haben soll.

15. September: In der Regierungskoalition ist eine heftige Diskussion über die Zukunft des MADs entbrannt. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und FDP-Chef Rösler fordern dessen Auflösung. Verteidigungsminister de Maizière fordert eine Reform, will aber am MAD festhalten. Linke und Grüne fordern die Auflösung aller Geheimdienste.

17. September: Achte Sitzung des PUA TH. Geladen sind Fachjournalistin Andrea Röpke und der stellv. Direktor des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung, Uwe Backes. Beide geben unterschiedliche Einschätzungen ab, ob Ostdeutschland für rechtsextreme Gewalttaten besonders anfällig ist. Röpke: „Der NSU ist kein Ost-Phänomen, sondern hätte auch im Westen entstehen können.“ Dem VfS  wirft sie „Verharmlosung“ und einen „Wirrwarr an Zuständigkeiten“ vor. Backes verdeutlicht dagegen anhand von Wahlergebnissen und Mitgliederzahlen, dass rechtsextreme Parteien in Ostdeutschland spätestens ab 1998 auf größere Resonanz stießen als im Westen. Gründe dafür seien Probleme des gesellschaftlichen Umbruchs nach dem Ende der DDR.

Eine anschließende Befragtung von TLfV-Präsidneten Meyer-Plath findet in nicht öffentlicher Sitzung statt. Er selsbt gibt danach bekannt, dass die 1995 vom MAD angelegten und an VfS-Ämter versandten Akten zu Mundlos in seiner Behörde nicht mehr auffindbar seien. Q1

18. September: Berlins Innensenator Frank Henkel gesteht vor dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses Fehler beim Umgang mit den NSU-Ermittlungen ein, doch verstrickt sich dabei offenbar in neue Widersprüche. Der CDU-Politiker bedauerte, „dass Abgeordnete den Eindruck gewinnen konnten, das Land Berlin würde nicht umfassend informieren“. Er hätte sich stärker bemühen müssen, im März nicht nur die Bundesanwaltschaft, sondern auch den Untersuchungsausschuss über den V-Mann Thomas S. in Kenntnis zu setzen.
Nach Henkels Darstellung war er allerdings von der Generalbundesanwaltschaft darum gebeten worden, die Berliner Erkenntnisse über den Informanten S. zunächst nicht weiterzugeben. Es habe die Gefahr bestanden, dass die strafrechtliche Verfolgung der Täter vereitelt worden wäre. Die Bundesanwaltschaft wies diese Darstellung Henkels aber zurück. „Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen“, erklärte der Sprecher der Ermittlungsbehörde.

19. September: Das BMI nimmt die budnesweite Neonazi-Verbunddatei in Betrieb. VfS, MAD und Polizei  sind verpflichtet, ihre Erkenntnisse über gewaltbereite Rechtsextremisten bereitzustellen. Zugriff haben sie sofort auf Grunddaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Binninger erklärt dazu: „Es dauert nicht mehr neun Monate bis die bayerischen Ermittler vom bayerischen Verfassungsschutz oder die hessischen Ermittler vom hessischen Verfassungsschutz Informationen über rechte gewaltbereite Gruppierungen bekommen. Sondern, es ist dann innerhalb von wenigen Sekunden und Minuten möglich.“ Hinweise darauf, ob jemand als V-Person eingesetzt wurde, fehlen hingegen. Für die Petra Pau ist das ein Unding: „Wenn das BMI bei der V-Leute-Praxis bleibt und gleichzeitig aber die Verwertung der Informationen, die aus der Szene kommen ausschließt, dann kann man die Datei auch gleich wieder zumachen“, warnte Pau. Q1

Der WELT-Journalist Uwe Müller beantragt erfolglos unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beim BMVg Akten zu Uwe Mundlos. Am 24.06.2013 reicht der Verlag Axel Springer daraufhin eine entsprechende Klage vor dem VG Köln ein, welche die Klage abweist. Erst am 05.05.2017 wird das Oberverwaltungsgericht NRW entscheiden, dass insgesamt 5132 Seiten zum Komplex Mundlos herauszugeben sind. Das Gericht bescheinigt, „dass im Fall des bekennenden Neonazis und mutmaßlichen Mörders und NSU-Terroristen Uwe Mundlos ein erhebliches Aufklärungs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht“. Dazu sei die unabhängige Presse dann „aber auf die entsprechende Informationsbasis angewiesen“. Der Rechtsstreit landet daraufhin vor dem BVerwG, wo am 28.02.2019 geurteilt wird, dass das OVG NRW „in-camera“ die entsprechenden Akten zu begutachten habe und unter Auslotung der Geheimhaltungsbedürftigkeit die Akten an die WELT herausgeben muss. Q1 Q2 Q3

20. September: Die V-Männer im NSU-Umfeld sorgen weiter für Aufregung. Neben dem Berliner LKA soll auch der Bundesverfassungsschutz (BfV) einen V-Mann bezahlt haben. Das BfV bestritt zwar „einen nachrichtendienstlichen Zugang“ zum NSU, nicht aber den Einsatz von V-Mann „Corelli“ selbst.

21. September: In Bayern nimmt der vierte parlamentarische Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf. Gerhard Forster, Ex-Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, soll als erster Zeuge vor dem Gremium aussagen. Rund 100 weitere Zeugen sollen folgen. Forster hatte das Amt von März 1994 bis November 2001 inne. Außerdem werden zwei Abteilungsleiter der Behörde geladen. Auch Innenminister Joachim Herrmann und sein Amtsvorgänger Günther Beckstein (beide CSU) sollen geladen werden, zudem die ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Hubert Mehler, Günter Gold und Wolfgang Weber sowie der jetzige Amtsinhaber Burkhard Körner.
Fünf der zehn NSU-Morde wurden von 2000 bis 2007 in Nürnberg und München verübt. Die bayerische Sonderkommission „Bosporus“ leitete die Ermittlungen erfolglos.

22. September: Zwischen dem NSU und der Berliner Rockerszene soll es möglicherweise eine Verbindung geben. Nach einer Schießerei vor dem Clubhaus der Bandidos im Stadtteil Wedding am 5. Juli waren laut Medienberichten DNA-Spuren gefunden worden, die teilweise Übereinstimmungen mit DNA aus dem letzten Versteck des NSU in Zwickau aufweisen. Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie entsprechende Informationen erhalten habe, die nun geprüft würden. Allerdings gibt es wegen der schlechten Qualität des Materials bei den Ermittlungsbehörden auch Zweifel an der Spur. Q1,

24. September: Ein Gedenkstein erinnert seit heute in Dortmund an Mehmet Kubasik. Er ist eines der zehn Mordopfer des rechtsterroristischen NSU. Der Oberbürgermeister entschuldigte sich bei der Gedenkfeier bei den Hinterbliebenen für falsche Anschuldigungen.

26. September: Nach Hinweisen auf die V-Mann-Tätigkeit eines mutmaßlichen NSU-Helfers in der NPD ordnet Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich eine umfassende Prüfung an. So sollen „alle relevanten Akten aus dem damaligen NPD-Verbotsverfahren“ gesichtet und „die mit dem Verfahren betrauten Mitarbeiter“ befragt werden, teilte das Ministerium mit. Innenminister Friedrich wolle zudem weitere V-Mann-Tätigkeiten im NSU-Umfeld prüfen.
Seit vergangenem Freitag liegt dem Innenministerium ein Hinweis vor, „wonach eine Person aus dem Kreis der Beschuldigten des NSU-Verfahrens möglicherweise vor circa zehn Jahren in der NPD V-Mann für eine Sicherheitsbehörde gewesen sein könnte“. Den Hinweis habe die Bundesanwaltschaft gegeben. Das Innenministerium habe alle Sicherheitsbehörden um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags sei informiert worden.
Wie der „Spiegel“ unter Berufung auf Sicherheitskreise berichtet, soll es sich dabei um den langjährigen NPD-Kader Ralf Wohlleben handeln, der seit November 2011 als mutmaßlicher Terrorhelfer des NSU in Untersuchungshaft sitzt.

28. September: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagt vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags aus. Auch er weist jedes Fehlverhalten von sich, er kritisiert den Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy. Auslöser für die Vorwürfe gegen Bouffier war sein Verhalten nach dem Mord der NSU-Terroristen an einem Internetcafé-Betreiber 2006 in Kassel: Der damalige Innenressortchef verweigerte damals Aussagegenehmigungen für V-Leute des hessischen Verfassungsschutzes. Ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, der mehrere Quellen geführt hatte, war kurz vor oder sogar während der Tat in dem Café anwesend.
Der Verfassungsschützer befand sich nach eigener Aussage zufällig am Tatort. Trotz Drängens der Polizeiermittler verweigerte Bouffier aber die Aussagegenehmigung für fünf V-Leute, die dieser Verfassungsschützer geführt hatte. Der Verfassungsschützer galt zeitweise selbst als tatverdächtig. Die V-Leute wurden schließlich durch den Verfassungsschutz selbst befragt, die Staatsanwaltschaft erhielt die Aussagen erst viele Monate nach der ersten Anfrage wegen einer Aussage.

Stand: 21.6.19

weiterlesen: Kapitel 9


Chronik der Aufklärung (Kapitel 7): Mai+Juni+Juli 2012: Schäferbericht, Freilassungen, Aktenschredderei und drei entlassene VfS-Präsidenten

Chronik der Aufklärung (Kapitel 7): Mai+Juni+Juli 2012: Schäferbericht, Freilassungen, Aktenschredderei und drei entlassene VfS-Präsidenten

#NSU #NSUBlog

Mai 2012: Im Nachgang der Anordnung vom 14.11.2011 wird ein weiterer Aktenordner über Observationen der rechten Szene im BfV geschreddert. Es ist der 28.

Für den Feuerwehreinsatz am 4. November 2011 stellt die Stadt Zwickau Beate Zschäpe eine Rechnung i.H.v. 44.000 €. Zschäpes Anwälte lehnen die Forderung ab, weil eine Tatbeteiligung an der Explosion noch nicht erwiesen sei. Die Stadtverwaltung habe die Bearbeitung des Vorganges daraufhin bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

7. Mai: Anders Breivik, rechtsextremer Terrorist aus Norwegen, schreibt auf englisch einen Brief aus dem Gefängnis an die in Köln inhaftierte Zschäpe. Er lobt die Attentate des NSU. „Liebe Schwester Beate! […] Sollte deutlich werden, dass Du tatsächlich eine militante Nationalistin bist, die sich auf diese Weise einbringen wollte, wirst Du in den Augen vieler als couragierte, nationalistische Widerstandsheldin erscheinen, die alles tat und alles opferte, um den Multikulturalismus und die Islamisierung Deutschlands aufzuhalten. [zensiert] Beate, ich hoffe, Du wirst freigesprochen; solltest Du aber verurteilt werden, hoffe ich, dass Du gewillt bist, mit mir zu korrespondieren. Wie Dir bekannt sein sollte, werde ich den Rest meines Lebens im Gefängnis verbringen, oder zumindest bis das Regime in der Zukunft ausgetauscht wird :) Wir beide sind unter den ersten Regentropfen, die einen massiven, reinigenden Sturm ankündigen, der sich Europa nähert :) […] Die westeuropäischen Gefängnisse werden mit anti-kommunistischen/anti-islamischen Widerstandskämpfern wie uns gefüllt werden. Die verräterischen Kulturmarxisten und Multikulturalisten werden letztendlich diesen europäischen Kulturkampf verlieren. […] Wir beide sind Märtyrer für die konservative Revolution und Du solltest gewaltig stolz auf Dein Opfer und Deine Anstrengungen sein :) Sei Dir gewiss, dass Dein Opfer in Nordeuropa von zigtausenden Kulturkonservativen gefeiert wird. […]“. Der Brief wird erst Mitte November öffentlich bekannt.

14. Mai: Der MDR berichtet, die NSU-Mitglieder hätten sich offenbar nach ihrem Untertauchen im Januar 1998 noch wochenlang in Jena aufgehalten. Darauf deuteten Ermittlungsakten hin. Demnach wurde das Trio vom damaligen NPD-Funktionär Wohlleben und dessen damaliger Freundin unterstützt. Die Fahnder gehen laut MDR davon aus, dass die drei in den ersten Wochen bei Wohlleben Unterschlupf gefunden haben könnten.

15. Mai: Der ehemalige Bundesrichter Gerhard Schäfer legt seinen Bericht zur Arbeit der Sicherheitsbehörden in Thüringen vor. Bei der Vorstellung des Abschlussberichts am Dienstag in Erfurt bemängelten Schäfer und Geibert insbesondere Mängel beim Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz. Diese hätten nicht so professionell zusammengearbeitet, wie es zu erwarten gewesen sei, sagte Geibert. Es habe sowohl an der notwendigen Abstimmung zwischen Behörden und Justiz als auch an der Auswertung, der Informationsweitergabe, der Dokumentation sowie der Kontrolle gemangelt. Mitunter hätten beinahe chaotische Zustände geherrscht.
Der Bericht entkräfte aber zugleich Spekulationen, wonach die mutmaßlichen Bombenbauer und Terroristen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe staatlich gedeckt worden seien. Sie hätten auch nicht als V-Leute gearbeitet. Später wurde allerdings bekannt, dass der Schäfer-Kommission nicht alle Akten vorgelegt wurden.

24. Mai: Bei den Ermittlungen zu möglichen Fahndungsfehlern bei der NSU-Mordserie weist der frühere bayerische Innenminister Beckstein Kritik zurück. Er könne keine Versäumnisse erkennen, sagte er bei seiner Befragung vor dem PUA BT. Es habe eben keine heiße Spur gegeben, betonte er. Die rechtsextreme Zelle NSU sei „höchst konspirativ“ gewesen.

25. Mai: Der Bundesgerichtshof hebt auch den Haftbefehl gegen Holger G. auf. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass er den NSU unterstützt habe, entschied der Strafsenat. In dem Haftbefehl war Holger G. unter anderem vorgeworfen worden, dem Trio eine Pistole besorgt zu haben. Holger G. soll den Ex-NPD-Funktionär Wohlleben in einer umfassenden Aussage schwer belastet haben. Gegenüber Ermittlern habe er unter anderem angegeben, dem Trio auf Anweisung Wohllebens vor rund zehn Jahren einen Reisepass und eine Waffe verschafft zu haben. Zudem habe er Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos kurz nach ihrem Abtauchen 1998 insgesamt 3000 D-Mark zur Verfügung gestellt.

29. Mai: Die Bundesanwaltschaft ordnet die Freilassung von zwei weiteren mutmaßlichen Unterstützern an. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Anklagebehörde in Karlsruhe mit. Carsten S. habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt und es gebe keine Fluchtgefahr. Bei Matthias D. hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.
Carsten S. wird verdächtigt, den NSU gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten im Jahr 1999 oder 2000 die Waffe für die Morde an neun Geschäftsleuten ausländischer Herkunft geliefert zu haben. Mathias D. soll zwei Wohnungen für die NSU gemietet haben.

31. Mai: Das BKA erhebt gegen Zschäpe umfassendere Vorwürfe als bislang bekannt. Laut NDR Info machen die Ermittler sie auch dafür verantwortlich, das Bekennervideo miterstellt zu haben.

14. Juni 2012: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt einen weiteren Haftbefehl auf. Der Beschuldigte André E., der an der Produktion des Bekennervideos mitgearbeitet haben soll, ist wieder frei. Er sei nicht dringend tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass E. als einziger der Verdächtigen das nötige Wissen habe, ein Video zu produzieren. Schließlich verfüge er als Fachinformatiker über besondere Kenntnisse der Datenverarbeitung. Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof nicht. Der Film sei so geschnitten, dass auch „ein interessierter Laie hierzu in der Lage gewesen wäre“.

25. Juni: Zschäpe wird von der JVA Köln zur JVA Gera transportiert. Dort darf Sie ihre Großmutter und Mutter treffen. Die Angeklagte sprich während der Fahrt mehrere Stunden mit den begleitenden Beamten, unter anderem über Anwälte, die sie kritisierte.

28. Juni: „Sie sind aufgefordert worden, Akten zu suchen, sie haben Akten gefunden und sie haben die Akten vernichtet“, sagte der PUA-BT-Vorsitzende Edathy über das Vorgehen des BfV. Die Ermittler sollten demnach am 11.09.2011 Akten zur sogenannten „Operation Rennsteig“ für die Arbeit der Bundesanwaltschaft zusammenstellen, stattdessen seien am selben Tag Akten vernichtet worden. Bei der „Operation Rennsteig“ handelte es sich um eine Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit dem THS, aus der der NSU hervorgegangen ist. CDU-Obmann Binninger hielt die Begründung des Verfassungsschutzes für die Aktenvernichtung für nicht glaubwürdig. Die Behörde habe erklärt, bei der Suche nach Beweismitteln zu den NSU-Terroristen sei aufgefallen, dass die Speicherfristen für die fraglichen Dokumente abgelaufen seien. Binninger betonte: „Ich halte diese Begründung für wenig überzeugend, für wenig plausibel, weil man in so einem Fall natürlich die Amtsleitung fragen müsste“. Q1, Q2,

2. Juli 2012: BfV-Präsident Fromm gibt sein Amt vorzeitig ab. Der 63-Jährige werde auf eigenen Antrag hin zum 31. Juli in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, teilt das BMI mit. Als Grund für sein Rücktritts-Gesuch gab er an, dass er sich von seinen eigenen Mitarbeitern getäuscht fühlt. Hinter seinem Rücken wurde trotz Verbot weiter geschreddert. “Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand handelt es sich um einen Vorgang, wie es ihn in meiner Amtszeit bisher nicht gegeben hat. Hierdurch ist ein erheblicher Vertrauensverlust und eine gravierende Beschädigung des Ansehens des Amtes eingetreten.”

Eine an der Aktion vom 10.11.2011 beteiligte BfV-Mitarbeiterin sei wegen dem psychischen Druck seit ihrer vorläufigen Weigerung, die Anordnung zur Aktenvernichtung zu befolgen, bis heute krankgeschrieben. “Die Frau ist nicht nur dienst-, sondern auch reiseunfähig. Sie stehe unter “erheblicher psychischer Belastung”, erklärt Edathy, und soll von zwei Mitgliedern des Ausschusses zu Hause in ihrem Wohnort Köln vernommen werden.”

Außerdem wird bekannt, dass der italienischen Staatsschutz AISI bereits im März 2003 das BfV über eine rechtsextreme Terrorzelle gewarnt hatte. Dies sei aus Erkenntnissen hervorgegangen, die aus Ermittlungen im Umfeld euroäischer Nazi-Treffen hervorgangen seien. Brisant ist diese Information, da Fromm vor dem PUA BT betuerte, seine Behörde habe seit 2001 keine rechtsextremen Sturkturen ausmachen können. Q1

3. Juli: Die Abgeordneten im PUA BT sind einmal mehr fassungslos: Beim Kölner Nagelbombenanschlag wurden im Jahr 2004 insgesamt 30 Menschen verletzt. Ermittler sprachen damals klar von Rassismus als möglichem Tatmotiv. CDU-Obmann Clemens Binninger sagte nach der Befragung der beiden Leiter der damaligen Ermittlungskommissionen, die Vernehmungen hätten gezeigt, dass die beiden Sprengstoffanschläge das Potential für eine heiße Spur hatten. „Es ist eine besondere Tragik in den Ermittlungen, dass es zweimal nicht gelungen ist, diese heiße Spur aufzunehmen, die unweigerlich zum Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe geführt hätte“, meinte Binninger. Denn neben dem Video lag den Kölner Ermittlern unter anderem auch die Arbeit von Profilern vor, also Experten von LKA und BKA, die in einer sogenannten Fallanalyse versuchen, Täter und ihre Motive zu beschreiben. „Wir hatten in Köln die deutlichste Fallanalyse, die wir in den Akten haben“, sagt die SPD-Abgeordnete Högl. „Sie besagte, dass es sich bei dem Sprengstoffanschlag 2004 um eine menschenverachtende Tat handele. Die Täter wollten so viele Türkinnen und Türken treffen wie möglich, und es wurde klar von Türkenhass und einem fremdenfeindlichen Hintergrund gesprochen.“

TLfV-Präsident Thomas Sippel gibt sein Amt auf und wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Sippel habe das Vertrauen des Parlaments verloren, erklärte Innenminister Jörg Geibert. Sippel, der seit November 2000 das Amt führte, stand zuletzt wegen seiner Informationspolitik zur „Operation Rennsteig“ bei der Verfolgung des NSU stark in der Kritik. Bei der geheimen Aktion ging es zwischen den Jahren 1997 und 2003 um den Einsatz von V-Leuten im Umfeld des THS, aus dem der NSU hervorgegangen war.

4. Juli: Hinterbliebene des Hamburger NSU-Opfers Süleyman Tasköprüs stellen bei der GBA Strafanzeige gegen Mitarbeiter des BfV wegen der Aktenvernichtungen. Die GBA leitete die Strafanzeige aus Zuständigkeitsgründen an die Staatsanwaltschaft in Köln weiter, weil das BfV dort ansässig ist. Die Strafanzeige gegen namentlich unbekannte Mitarbeiter sei von der Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar und drei weiteren Rechtsanwälten übermittelt worden. Erreicht werden soll damit unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss für die Räume der Behörde.

Das BMI verfügt den Stopp sämtlicher routinemäßiger Vernichtungen für Akten über Abhöraktionen. Nicht öffentlich bekannt ist, dass bisher 310 Akten vernichtet wurden.

Einsetzung PUA BY.

5. Juli: Die geschredderten Akten werden teilweise wieder hergestellt und dem PUA BT zugänglich gemacht. Die Abgeordneten sprechen von wiederhergestelltem Vertrauen, wobei eben nicht alles eingesehen werden konnte. Auch nähren sich Verdachtsfälle, dass nicht alle Unterlagen und Dateien vollständig geführt wurden. Oft fehlten Angaben zu Anwerbeversuchen oder Klarnamen. Auch konnte die Behauptung, Zschäpe hätte eine VfS-Doppellgängerin gehabt haben, nicht ausreichend ergründet werden.

BfV-Präsident Fromm bestätigt im nichtöffentlichen Teil seiner Befragung durch den PUA BT die Existenz der „Operation Saphira“ , die das Bundesamt gemeinsam mit dem TLfV im als Weiterfürhung von „Rennsteig“ durchgeführt habe. Demnach habe das BfV 2003 und 2005 rund 25 Neonazis angesprochen. In mindestens zwei Fällen sei die Werbung erfolgreich gewesen. Einer der beiden V-Leute sei nach 2005 an das TlfV übergeben worden. Damit erhöht sich die Zahl der rechtsextremen V-Leute, die das BfV zwischen 1997 und 2005 in Thüringen führte, auf zehn. Q1,

9. Juli: Ex-TLfV-Präsident Roewer weist vor dem PUA TH den Verdacht zurück, dass der Geheimdienst V-Leute vor Polizeirazzien gewarnt habe. Ihm sei nicht eine einzige Tatsache in dieser Hinsicht bekannt geworden obwohl die Polizei Informationen weitergegeben hatte. Zuvor berichteten ehemaligen Mitarbeiter Roewer als unberechenbaren Vorgesetzten, der in „menschenverachtender Form“ geherrscht habe. Q1,

10. Juli: Der ehemalige Innen-Staatssekretär Lippert und der ehemalige Innenminister Schuster berichten vor dem PUA TH, dass sie keine Angaben zu der Einstellung Roewers machen können, da sie damit nichts zu tun gehabt hätten. Kabinetts-Protokolle aus dem Jahr 1994 belegen jedoch, dass Roewer auf Vorschlag Lipperts und bei Anwesenheit Schusters ernannt wurde. Die Urkunde unterzeichnete der damalige MP Vogel. Q1, Q2

11. Juli: LfVSN-Präsident Reinhard Boos gibt sein Amt zum 1. August ab. Boos habe um seine Versetzung gebeten, so Innenminister Ulbig. Ulbig spricht vom „eklatantem Fehlverhalten“ einzelner Mitarbeiter. Boos ist der dritte führende Verfassungsschützer, der seit dem Bekanntwerden der NSU-Terrorserie aufhört.

12. Juli: Hans-Georg Engelke wird von Bundesinnenminister Friedrich damit beauftragt, die Serie an Aktenvernichtungen aufzuklären.

14. Juli: LfVSN wehrt sich gegen Vorwürfe gezielter Aktenvernichtung. Zwar seien personenbezogene Daten aufgrund gesetzlicher Löschungspflichten entfernt worden. NSU-Akten sollen davon jedoch nicht betroffen sein. Anlass für die Gerüchte ist ein Fragenkatalog der Linken-Abgeordneten Köditz, die wissen wollte, ob auch in Sachsen Akten geschreddert wurden. „Die Frage ist, welchen Personenkreis der Verfassungsschutz als NSU definiert“, sagte Köditz.

15. Juli: In Thüringen tauchen 20 Ordner mit Tausenden bislang unbekannten Dokumenten auf. Beamte waren bei der Untersuchung in LKA-Archiven darauf gestoßen, berichtet der MDR. Es geht darin vor allem um die Ermittlungen gegen den THS.

17. Juli: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat den Verfassungsschutz wegen der Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit der Neonazi-Mordserie gerügt. Es gebe keine gesetzlichen Prüffristen für Akten. „Die Aussage, auch vom Verfassungsschutz, diese Akten hätten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sind für mich völlig unverständlich“, sagte Schaar der „Financial Times Deutschland“. Er sagte weiter, es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine „Aktenvernichtungsverpflichtung“. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten beim Verfassungsschutz sei nicht nur der Datenschutz, sondern auch dafür zu sorgen, dass Daten verfügbar seien. „Seine entscheidende Aufgabe ist, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind – da gibt es offensichtlich Mängel“, kritisierte Schaar. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar „erschreckende Wissenslücken“.

Vor dem PUA TH sagt der ehemalige stellvertretende Leiter des TLfV, Peter Nocken, dass die Behörde bei Gründung 1993 kaum funktionsfähig war und aus hessischen Beamten hervorging, die von Hessen abgeschoben worden. „Wir waren blind, was die Neonazi-Szene angeht“, konstatiert Nocken. Q1,

18. Juli: Das BfV gibt bekannt, dass sein künftiger Schwerpunkt auf die Bekämpfung des islamistisch motivierten Terrors gelegt werde. „Unser Hauptaugenmerk ist nach wie vor auf den islamistischen Terrorismus gerichtet“, sagte der scheidende Präsident Fromm bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2011. Zwar seien die islamistischen Terrororganisationen wie Al Kaida geschwächt; stattdessen planten aber verstärkt Einzelpersonen und kleine Gruppen Anschläge. Fromm sprach von einem „individuellen Dschihad“. Der Verfassungsschutz befürchtet außerdem, dass sich Rechtsextremisten den nun öffentlich bekannten NSU zum Vorbild nehmen könnten. „Hier ist hohe Aufmerksamkeit gefordert“, sagte Fromm.

Das Bundeskabinett beschließt, dass der bisherige Unterabteilungsleiter im BMI, Hans-Georg Maaßen, am 1. August neuer Präsident des BfV wird.

Die „Stuttgarter Nachrichten“ berichten erstmals über die Anordnung vom 14.11.2011 zur Vernichtung von Protokollen aus den Jahren 1998/99.

Das BMI erlässt einen umfassenderen Aktenvernichtungsstopp für personenbezogene Daten aus dem Bereich Rechtsextremismus.

19. Juli: Ein Sprecher des BMI bestätigt die Anordnung vom 14.11.2011 und bestreitet einen NSU-Bezug. “… nach Ablauf der Speicherfrist schon vor einigen Jahren [2005] fristgerecht hätten gelöscht werden müssen. Dies sei im November 2011 mit Verzug geschehen, ohne dass die Akten vorher nochmals inhaltlich geprüft worden wären.” Das Thema sorgte bei der Sitzung des PUA Bundestag für Empörung. Mehrere Obleute widersprechen der Behauptung aus dem Ministerium und fordern ein striktes Moratorium: Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern sollten so lange keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus vernichten, bis der PUA seine Arbeit beendet hat. Hans-Georg Engelke, der vom BMI beaufragte Ermittler für die Aufklärung der Aktenzerstörung, spricht bei seiner Befragung vor dem PUA Bundestag von „maximaler Schlamperei“ oder einer „gezielten Aktion“. Edathy: „In der heutigen Sitzung ist nachdrücklich klar geworden, dass es eine Vertuschungsaktion gegeben hat.“

20. Juli: Ein Sprecher des BIM verteidigte die Aussage vom Vortag. “Korrekt ist: Die im November veranlassten Löschungen hatten keinerlei NSU-Bezug. (…) Die Meldung ist insofern falsch, dass es einen NSU-Bezug gab. Richtig ist: Bei den am 5. Dezember gelöschten Akten gibt es einen NSU-Bezug. Das ist dieser Bezug. (…) Das ist richtig. Teilweise sind die Daten 14. November und 14. Dezember verwischt oder vermischt worden.”

25. Juli: Der Vorsitzende des PUA Bundestag, Edathy, zieht eine Zwischenbilanz der Aufarbeitung. Er betonte gegenüber tagesschau.de, man sei „auf einem guten Weg“. Es werde zunehmend deutlich, dass „unsere Sicherheitsarchitektur keineswegs optimal ist“. Konkret nennt der SPD-Politiker die Kooperation zwischen Polizei und Verfassungsschutz, aber auch zwischen den Verfassungsschutz-Ämtern.

Stand: 3.5.16


weiterlesen: Kapitel 8

Die NSU-Untersuchungsausschüsse

Die NSU-Untersuchungsausschüsse

Seit im November 2011 der NSU öffentlich bekannt wurde, hält das Ausmaß des NSU-Komplex das politische System der Bundesrepublik in Atem. Vor allem eine beispiellose Serie an parlamentarischen Untersuchungsausschüssen steht nach wie vor auf den Tagesordnungen der Bundes- und Landespolitik. Um den Überblick nicht zu verlieren, habe ich hier umfassende Informationen zu allen vergangenen, aktuellen sowie zukünftigen Ausschüssen zusammengestellt.

(wird fortlaufend aktualisiert)

PUA Einsetzung Dauer Abschluss
1. Bundestag 26.01.12, Antrag 17/8453, Protokoll (S.18539-52) 27.01.12-22.08.13

(19 Monate, 76 Sitzungen)

Beschlussempfehlung und Bericht,

Protokoll (S.32579-97)

2. Thüringen 26.01.12, Antrag 5/3969, Protokoll (S.7121-36) 16.02.12-16.07.14

(29 Monate, 68 Sitzungen)

Bericht Band 1-3,

Protokoll (S.15153-82)

3. Sachsen 07.03.12, Antrag 5/8497, Protokoll (S.5029-47) 17.04.12-13.06.14

(26 Monate, 36 Sitzungen)

Band 1: Bericht, Band 2: abweichende Berichte, Protokoll (S.10557-79)
Sachsen(1) Parallel tagte der PUA „Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen“
4. Bayern 04.07.12, Antrag 16/12860, Protokoll (S.9685-97) 05.07.12-09.07.13

(12 Monate, 31 Sitzungen)

Schlussbericht,

Protokoll (S.12579-604)

5. Hessen 22.05.14, Antrag 19/445, Protokoll (S.834-42) seit 01.07.14 (andauernd)
6. NRW 05.11.14, Antrag 16/7148, Protokoll (S.7112-7116) seit 16.12.14 (andauernd)
7. Baden-Württemberg 04.11.14, Antrag 15/6049, Protokoll (S.6563-72) seit 05.11.14 (andauernd)
8. Thüringen (2) 27.02.15, Antrag 6/232, Protokoll (S.427-439) seit 22.04.15 (andauernd)
9. Bundestag (2) 11.11.15, Antrag 18/6330, Protokoll ()  (andauernd)
(10) Sachsen (2)
(11) Bayern (2)
Der NSU: Einführung

Der NSU: Einführung

Was und wer ist der NSU? Und warum ist er gerade aufgrund seiner Aufdeckung noch immer relevant für uns?

Eine kurze Einführung zum NSU-Komplex habe ich hier zusammengestellt. Auf dieser Grundlage beschäftige ich mich überwiegend mit dem Phänomen der zahlreichen und anhaltend neu eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (PUA) zum NSU. Meine bisherigen Recherchen halte ich für jeden PUA einzeln fest. In dieser Übersicht sind die von mir bereits behandelten PUAs mit Verlinkungen zu finden:

Mein Ziel ist es, die PUAs im Kontext des politischen Systems der Bundesrepublik zu beachten. Ich bemühe mich, meine Seiten dahingehen zu konkretisieren. Jeder PUA wird von mir auf einer eigenen Seite behandelt werden. Zudem werde ich auch die Entwicklung und die Diskussion neuer PUAs verfolgen. Einen detaillierten Überblick zu allen PUAs reiche ich bald nach.